Kindergeld wird antragslos: Bundesregierung vereinfacht Auszahlung ab 2027
Kindergeld wird antragslos: Vereinfachung ab 2027

Kindergeld wird antragslos: Bundesregierung vereinfacht Auszahlung ab 2027

Die Bundesregierung hat einen bedeutenden Schritt zur Vereinfachung der Sozialleistungen beschlossen: Das Kindergeld soll ab dem 1. Januar 2027 automatisch und ohne Antrag an Millionen von Eltern ausgezahlt werden. Dies geht aus einem Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums hervor, der nach der Kabinettssitzung am Mittwoch nun dem Bundestag zur Beratung vorgelegt wird. Vizekanzler Lars Klingbeil (SPD) betonte, dass Eltern künftig voll und ganz für ihre Neugeborenen da sein können, anstatt sich mit bürokratischem Papierkram auseinandersetzen zu müssen.

Wie funktioniert die neue antragslose Auszahlung?

Bislang mussten Eltern für den Bezug des Kindergeldes, das derzeit 259 Euro pro Kind und Monat beträgt, einen Antrag bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit stellen. Dieser Prozess umfasste das Ausfüllen eines dreiseitigen Hauptformulars sowie einer vierseitigen Anlage für jedes Kind. Ab 2027 soll dies der Vergangenheit angehören. Durch eine verbesserte digitale Meldekette werden Standesämter, Meldebehörden, das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) und die Familienkasse automatisch kommunizieren.

Die Steueridentifikationsnummer des Kindes wird automatisch vergeben, und sofern eine Bankverbindung der Eltern bereits bekannt ist, startet die Auszahlung ohne weiteren Aufwand. Laut Finanzministerium werden dadurch jährlich rund 300.000 Erstanträge überflüssig, was eine erhebliche Bürokratieersparnis bedeutet.

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Stufenweise Einführung und Ausnahmen

Die Neuerungen werden in zwei Stufen eingeführt:

  • Zunächst profitieren Eltern, die bereits mindestens ein älteres Kind haben und Kindergeld beziehen. Für jedes weitere Kind erfolgt die Auszahlung automatisch an die bisherige Bezugsperson.
  • In einem zweiten Schritt soll die antragslose Auszahlung auch für erste Kinder ermöglicht werden.

Für komplexere Fälle, wie Eltern mit erstem Kind, die Bürgergeld beziehen oder im Ausland leben, aber in Deutschland steuerpflichtig sind, bleibt ein vereinfachtes Verfahren erhalten. Sie erhalten ein Begrüßungsschreiben mit einem QR-Code, der zu einem vorausgefüllten digitalen Antrag führt, der nur noch ergänzt und abgeschickt werden muss.

Datenverwaltung und Sicherheitsmaßnahmen

Die Auszahlungsentscheidung basiert auf den bei den Behörden vorliegenden Daten. Sind Bankverbindungen beider Elternteile bekannt, wird das Kindergeld standardmäßig an die Mutter überwiesen, da bisher etwa drei Viertel der Berechtigten weiblich sind. Eltern können diese Einstellung jedoch durch einen Hinweis an die Familienkasse ändern. Das Finanzministerium betont, dass etablierte Mechanismen zur Verhinderung von Sozialbetrug, wie in der Vergangenheit bei Fällen von Kindergeldmissbrauch, weiterhin angewendet werden.

Hintergrund und Kosten

Die Reform entspricht einer Empfehlung der Kommission zur Sozialstaatsreform und wurde im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD festgeschrieben. Sie setzt das Once-Only-Prinzip um, wonach Bürger ihre Daten nur einmal angeben müssen und diese dann zwischen Behörden digital ausgetauscht werden. Im vergangenen Jahr zahlte der Staat laut Statistischem Bundesamt 55,32 Milliarden Euro Kindergeld für rund 17,6 Millionen Kinder an etwa 10,4 Millionen Berechtigte, überwiegend mit deutscher Staatsangehörigkeit.

Diese Maßnahme ist Teil eines umfassenderen Bürokratieabbaus, der auch die Verwaltung des Elterngeldes vereinfachen soll, das derzeit von 300 verschiedenen Stellen der Länder bearbeitet wird. Die Bundesregierung strebt damit an, den Sozialstaat effizienter und nutzerfreundlicher zu gestalten.

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