Neues Frauenhaus in Berlin eröffnet: Schutz für Gewaltopfer und ihre Kinder
Neues Frauenhaus in Berlin bietet Schutz vor Gewalt

Neues Frauenhaus in Berlin: Ein sicherer Hafen für Gewaltopfer

In Berlin gibt es einen weiteren Zufluchtsort für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Im Süden der Hauptstadt wurde für rund 2,5 Millionen Euro das neunte Frauen- und Kinderschutzhaus der Stadt eröffnet. Die Einrichtung verfügt über 26 Familienplätze in zehn Wohnungen und bietet seit Mitte Januar bereits 18 Frauen und 13 Kindern Schutz.

Umfassende Unterstützung unter strenger Vertraulichkeit

Die Adresse des neuen Schutzhauses bleibt aus Sicherheitsgründen geheim. Sozialarbeiterinnen bieten den Bewohnerinnen psychosoziale Beratung an, während eine Psychologin zusätzliche Unterstützung leistet. Zwei Erzieherinnen kümmern sich um die pädagogische Betreuung der Kinder, die oft mehr als die Hälfte der Bewohnenden ausmachen.

Träger der Einrichtung ist ein Mitglied des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin. Mit dieser Eröffnung erhöht sich die Gesamtkapazität in Berlin auf 393 Familienplätze mit insgesamt 859 Betten für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder.

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Politische Unterstützung und rechtliche Absicherung

Sozial- und Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe betonte bei der offiziellen Eröffnung: „Mit dem neuen Haus schaffen wir einen weiteren Ort, an dem Frauen und Kinder sicher leben können.“ Die SPD-Politikerin verwies auf das neue Gewalthilfegesetz, das Kindern ein eigenständiges Recht auf Schutz und Beratung zusichert.

Kiziltepe erklärte weiter: „Mit dem neunten Frauenhaus rückt Berlin der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention einen Schritt näher.“ Diese internationale Vereinbarung aus dem Jahr 2011 verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt.

Finanzielle Ausstattung und weitere Pläne

Für den Bereich Gewaltschutz stehen in diesem Jahr laut Sozialverwaltung etwa 37,5 Millionen Euro zur Verfügung, im nächsten Jahr sind es 43,1 Millionen Euro. Zusätzlich hat das Berliner Abgeordnetenhaus für die Schaffung und den Betrieb neuer Plätze insgesamt rund 19,3 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 bereitgestellt.

Derzeit verfügt Berlin über 239 Familienplätze in Frauenhäusern, während die Istanbul-Konvention 390 Plätze vorschreibt. Neben den Frauenhäusern gibt es sogenannte Zufluchtswohnungen mit weiteren 154 Familienplätzen, wobei Betroffene hier die Miete selbst finanzieren müssen.

Alarmierende Zahlen zur häuslichen Gewalt

Die Notwendigkeit solcher Schutzräume wird durch aktuelle Statistiken deutlich: Nach Angaben des Bundeskriminalamtes wurden im Jahr 2024 bundesweit mehr als 187.000 weibliche Opfer häuslicher Gewalt registriert. Insgesamt waren 265.942 Menschen betroffen – der höchste Wert seit Beginn der Aufzeichnungen.

Rein statistisch gesehen wird etwa alle zwei Minuten ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt. Experten gehen von einer hohen Dunkelziffer aus, da nicht alle Fälle gemeldet werden. Im Jahr 2023 waren 70,5 Prozent der registrierten Opfer weiblich.

Die Istanbul-Konvention trat im August 2014 in Kraft und gilt in Deutschland seit Februar 2018. Sie verpflichtet die Unterzeichnerstaaten zu politischen und rechtlichen Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Die Eröffnung des neuen Frauenhauses in Berlin markiert einen wichtigen Schritt zur Umsetzung dieser Verpflichtungen.

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