Neues Frauenhaus in Berlin eröffnet: Schutz für Frauen und Kinder vor häuslicher Gewalt
Neues Frauenhaus in Berlin: Schutz vor häuslicher Gewalt

Neues Frauenhaus in Berlin bietet Zuflucht vor häuslicher Gewalt

In Berlin gibt es eine neue wichtige Anlaufstelle für Frauen und Kinder, die von häuslicher Gewalt betroffen sind. Das neunte Frauen- und Kinderschutzhaus der Hauptstadt wurde im Süden Berlins eröffnet und bietet 26 Familienplätze in zehn Wohnungen. Die Einrichtung ist mit rund 2,5 Millionen Euro finanziert worden und steht unter der Trägerschaft eines Mitglieds des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin.

Hoher Bedarf an Schutzplätzen

Der Bedarf an Frauenhäusern ist nach wie vor enorm hoch. Allein nach offiziellen Statistiken wird in Deutschland etwa alle zwei Minuten ein Mensch Opfer häuslicher Gewalt – in der überwiegenden Mehrzahl sind dies Frauen. Die Dunkelziffer liegt dabei noch deutlich höher, da nicht alle Fälle gemeldet werden. Im Jahr 2024 registrierte das Bundeskriminalamt bundesweit mehr als 187.000 weibliche Opfer häuslicher Gewalt.

Seit der Eröffnung am 12. Januar sind bereits 18 Frauen und 13 Kinder in der neuen Einrichtung untergebracht. Die pädagogische Leiterin des Hauses, deren Name aus Sicherheitsgründen nicht genannt wird, betont: „Der Bedarf an Frauenhäusern ist groß. Wir müssen den betroffenen Frauen und Kindern einen sicheren Ort bieten, an dem sie Schutz finden können.“

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Umfassendes Sicherheitskonzept

Der erste Kontakt erfolgt in der Regel über die rund um die Uhr erreichbare Hotline für häusliche Gewalt in Berlin. „Dann gilt es, wichtige Fragen zu klären: Welche Sprache spricht die Frau? Wo wohnt der Gefährder? Wie viele Kinder sind betroffen?“, erklärt die pädagogische Leiterin. „Wenn sich die Frau auf unser Sicherheitskonzept einlässt, holen wir sie an einem geheimen Ort ab.“

Das Sicherheitskonzept sieht vor, dass die Frauen und Kinder möglichst weit entfernt von ihrem bisherigen Umfeld untergebracht werden. Der neue Aufenthaltsort bleibt geheim, und die Nutzung sozialer Medien ist in der Einrichtung untersagt. Auch der Kontakt mit Behörden gestaltet sich teilweise als Herausforderung, etwa bei Schulwechseln oder polizeilichen Anmeldungen.

Besonderer Fokus auf Kinder

Die neue Einrichtung legt einen besonderen Schwerpunkt auf Frauen mit ihren Kindern. Sozial- und Gleichstellungssenatorin Cansel Kiziltepe (SPD) erklärt: „Kinder machen in der Regel mehr als die Hälfte der Bewohnenden in den Häusern aus.“ Das neue Gewalthilfegesetz sichert ihnen ein eigenständiges Recht auf Schutz und Beratung zu.

Ein besonderes Merkmal dieser Einrichtung ist, dass Söhne betroffener Frauen bis zur Volljährigkeit bei ihrer Mutter bleiben können. „Wenn Frauen Söhne haben, die nicht mit aufgenommen werden, gehen sie oft nicht ins Frauenhaus“, berichtet die pädagogische Leiterin. „Die Jungs sind unendlich dankbar, dass Mama einen Platz hat.“

Freundliche Atmosphäre und Unterstützung

Die Bewohnerinnen finden ein Haus mit freundlicher Atmosphäre vor: weiße Wände, graue Vorhänge und Sofas, grüne Sitzkissen und echte Grünpflanzen. Für kleine Kinder gibt es Spielzimmer, für Teenager stehen Computer und ein Kicker-Spiel zur Verfügung.

Das Unterstützungsangebot umfasst:

  • Psychosoziale Beratung durch Sozialarbeiterinnen
  • Psychologische Betreuung durch eine Fachkraft
  • Pädagogische Unterstützung für Kinder durch zwei Erzieherinnen

Berlin rückt Istanbul-Konvention näher

Mit der Eröffnung des neunten Frauenhauses gibt es in Berlin nun 393 Familienplätze mit 859 Betten für von Gewalt betroffene Frauen und ihre Kinder. Senatorin Kiziltepe betont: „Mit dem neunten Frauenhaus rückt Berlin der vollständigen Umsetzung der Istanbul-Konvention einen Schritt näher.“

Nach den Vorgaben muss Berlin 390 Familienplätze vorhalten, die betroffenen Frauen kostenlos zur Verfügung stehen. Derzeit gibt es in der Hauptstadt 239 solcher Familienplätze. Voraussichtlich rund 40 weitere Plätze sollen noch in diesem Jahr entstehen.

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Finanzielle Unterstützung und weitere Angebote

Für den Bereich Gewaltschutz stehen in diesem Jahr laut Sozialverwaltung inklusive Bundesmittel rund 37,5 Millionen Euro zur Verfügung, im nächsten Jahr sind es 43,1 Millionen Euro. Zusätzlich hat das Berliner Abgeordnetenhaus für die Schaffung und den Betrieb neuer Plätze rund 19,3 Millionen Euro für die Jahre 2026 und 2027 bereitgestellt.

Neben den Frauenhäusern können Frauen und ihre Kinder auch in sogenannten Zufluchtswohnungen unterkommen. Dort gibt es weitere 154 Familienplätze, allerdings müssen Betroffene dort die Miete selbst finanzieren oder eine Kostenübernahme vorlegen.

Gemeinsames Engagement für Gewaltschutz

Martin Hoyer, Geschäftsführer des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin, betont: „Mehr Plätze sind angesichts der erschreckend hohen und weiter zunehmenden Zahl von häuslicher Gewalt dringend nötig.“ Dies gelinge durch Kooperation: Das Land Berlin schaffe Rahmenbedingungen und Strukturen, von den Trägern kämen Konzepte und Fachwissen. „So sorgen wir gemeinsam für den Schutz von Frauen und Kindern.“

Die Istanbul-Konvention aus dem Jahr 2011 hat zum Ziel, Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt zu verhüten und zu bekämpfen. Die Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, politische und rechtliche Maßnahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt zu ergreifen. Der Vertrag trat im August 2014 in Kraft und gilt in Deutschland seit Februar 2018.