Berliner Kleingartengesetz sichert 80 Prozent der Flächen - Verband sieht Meilenstein
Berliner Kleingartengesetz sichert 80 Prozent der Flächen

Berliner Kleingartengesetz sichert grüne Oasen für die Zukunft

Der Landesverband Berlin der Gartenfreunde zeigt sich erfreut über das kürzlich verabschiedete Berliner Kleingartengesetz. Vizepräsident Thorsten Fritz bezeichnete die Neuregelung im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur als einen historischen Meilenstein für das Kleingartenwesen in der Hauptstadt. Das Gesetz sieht vor, dass rund 80 Prozent der Berliner Kleingartenflächen dauerhaft erhalten bleiben sollen.

Herzstück des Gesetzes: Ersatzflächen bei Inanspruchnahme

Ein zentraler Punkt der neuen Regelung ist die Verpflichtung zur Bereitstellung von Ersatzflächen. „Besonders wichtig ist für uns, dass Ersatzflächen bereitgestellt werden müssen, wenn es doch zu Inanspruchnahmen kommen sollte“, betonte Fritz. Er nannte diese Bestimmung das persönliche „Herzstück“ des Gesetzes. Durch diese Maßnahme werde einem Rückgang der Kleingartenflächen aktiv entgegengewirkt und das wertvolle Stadtgrün für die Berliner Bevölkerung bewahrt.

Details der gesetzlichen Regelungen

Das Berliner Abgeordnetenhaus hatte zuvor ein Gesetz beschlossen, das etwa 56.000 Kleingärten auf landeseigenem Grund und Boden dauerhaft schützen soll. Die neuen Bestimmungen sehen vor:

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram
  • Kleingartenanlagen dürfen nur noch in bestimmten Ausnahmefällen abgerissen werden
  • Zulässige Gründe sind beispielsweise der Bau von bezahlbarem Wohnraum, Schulen, Kindertagesstätten oder Krankenhäusern
  • In der Regel muss das Abgeordnetenhaus solchen Abrissplänen zustimmen
  • Betroffenen Kleingärtnern müssen Ersatzflächen in vergleichbarer Größe und räumlicher Nähe angeboten werden

Verband hat noch weitere Wünsche offen

Trotz der grundsätzlichen Zustimmung äußerte der Verband einige Kritikpunkte. Bedauert wird, dass das Gesetz noch keine Lösung für Kleingartenflächen auf privatem Grund und Boden bietet. Zudem kritisieren die Berliner Gartenfreunde die sogenannte „Bagatellregelung“, nach der landeseigene Kleingartenflächen unter 0,5 Hektar von der Beteiligung des Abgeordnetenhauses bei Abrissplänen ausgenommen sind. Diese Regelung wünscht sich der Verband korrigiert.

„Aber deshalb stellen wir das Gesetz im Großen und Ganzen nicht infrage“, stellte Fritz klar. „Berlins Kleingärtnerinnen und Kleingärtner haben dieses Gesetz verdient.“ Die engagierten Hobbygärtner pflegen ihre grünen Paradiese mit viel Hingabe und leisten damit einen wertvollen Beitrag zum Stadtklima und zur Lebensqualität in der Metropole.

Das neue Kleingartengesetz markiert somit einen wichtigen Schritt zur Sicherung urbaner Grünflächen in Berlin, auch wenn einige Detailfragen noch der Klärung bedürfen. Die dauerhafte Sicherung von etwa 80 Prozent der Kleingartenflächen stellt eine bedeutende Weichenstellung für die zukünftige Stadtentwicklung dar.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration