Bauministerin Hubertz plant schärfere Maßnahmen gegen Schrottimmobilien und beschleunigten Wohnungsbau
Hubertz: Schrottimmobilien notfalls enteignen, Bauen beschleunigen

Bundesbauministerin plant umfassende Reform des Baugesetzbuchs

Nachdem bereits zu Jahresbeginn der sogenannte Bau-Turbo in Kraft getreten ist, der den Wohnungsbau bis 2030 beschleunigen soll, kündigt Bundesbauministerin Verena Hubertz nun weitreichendere Änderungen am Baugesetzbuch an. Die SPD-Politikerin betonte in Berlin, dass die Ziele mehr Wohnungsbau und lebenswertere Städte seien. Ihre Pläne müssen allerdings noch innerhalb der Regierung abgestimmt und anschließend im Bundestag beraten und beschlossen werden.

Beschleunigung der Bauleitplanung steht im Fokus

Konkret sollen Städte und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt künftig ein überragendes öffentliches Interesse am Wohnungsbau erklären können. Dadurch würde der Wohnungsbau in der Konkurrenz um knappe Flächen priorisiert gegenüber anderen politischen Zielen. Die Bauleitplanung soll zukünftig innerhalb von zwei Jahren abgeschlossen werden können – ein deutlicher Kontrast zu den derzeit oft zehn bis fünfzehn Jahren, wie aus dem Bauministerium verlautete.

Um dieses Ziel zu erreichen, soll die Umweltprüfung beschleunigt werden. Hubertz erklärte: Wir setzen den Fokus auf Beschleunigung, nicht auf die Absenkung von Schutz. Deshalb machen wir die Umweltprüfung schneller. Geplant ist, dass häufiger als bisher nur die strategische Umweltplanung greift, ohne eine detaillierte eigene Umweltverträglichkeitsprüfung. Der Schwellenwert für das beschleunigte Verfahren soll von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter versiegelter Fläche erhöht werden.

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Neue Instrumente gegen vernachlässigte Immobilien

Ein zentraler Punkt der Reform ist der Umgang mit sogenannten Schrottimmobilien. Dabei handelt es sich um Gebäude, die von ihren Eigentümern vernachlässigt oder gezielt dem Verfall preisgegeben werden. Kommunen sollen künftig leichter ein Instandsetzungsgebot aussprechen dürfen, das die Sanierung der Immobilie anordnet. Bei extremem Missbrauch soll sogar eine Enteignung möglich sein – ein Instrument, das Hubertz als scharfes Schwert bezeichnete.

Zusätzlich sollen Gemeinden ein Vorkaufsrecht erhalten, wenn sie von einem anstehenden Immobiliendeal mit Kriminellen oder Extremisten erfahren. Dies könnte beispielsweise greifen, wenn Rechtsextremisten versuchen, sich in einem Dorf einzukaufen. Darüber hinaus ist geplant, Gemeinden in Milieuschutzgebieten wieder ein Vorkaufsrecht einzuräumen, was eine Rückkehr zur Praxis vor einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom November 2021 bedeuten würde.

Vereinfachung der Bürgerbeteiligung

Die Beteiligung von Bürgern in der Planungsphase soll ebenfalls gestrafft werden. Künftig könnte diese digital und nur noch einstufig ablaufen, um Verfahren weiter zu beschleunigen. Hubertz betonte, dass es darum gehe, das berechtigte Interesse am Bauen mit dem Umweltschutz zu vereinen, ohne Schutzstandards abzusenken.

Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, den Kommunen mehr rechtlichen Spielraum zu geben und langwierige Prozesse zu verkürzen. Obwohl die Vorschläge als umfassendes Upgrade des Baugesetzbuchs gelten, müssen sie noch die politischen Hürden der Regierungsabstimmung und parlamentarischen Beratung überwinden.

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