Stadt Templin plant fließenden Übergang nach Campingplatz-Neuordnung
Templin: Fließender Übergang am Campingplatz

Stadt wünscht sich fließenden Übergang nach Neuordnung des Campingplatzes

Die Stadtverordneten von Templin fassen regelmäßig Beschlüsse zu Bebauungsplänen, doch oft vergehen Jahre, bis tatsächlich etwas sichtbar wird. Warum das so ist und wer dabei mitredet, wollte der Uckermark Kurier von Stadtplanerin Franziska Timmler und Tim Markwardt, Sachgebietsleiter für Gebäude- und Grundstücksverwaltung, anhand zweier Beispiele wissen.

Ferienhäuser am Lübbesee: Noch in weiter Ferne

Bereits im Dezember 2023 hatten die Stadtverordneten die Aufstellung eines Bebauungsplanes für sechs Ferienhäuser am Lübbesee (Naturhafen) beschlossen. Doch das war nur die erste Hürde. Das Gebiet liegt im Landschaftsschutzgebiet, daher benötigt der Bebauungsplan die Zustimmung des Verordnungsgebers, erklärte Franziska Timmler. Erst wenn Abweichungen von der Landschaftsschutzverordnung genehmigt sind, kann die Stadt die Angebotsplanung vorantreiben und einen B-Plan-Entwurf vorlegen. „Wir sind also noch weit davon entfernt, dort Baurecht schaffen zu können“, so Timmler.

Campingplatz am Fährsee: Ein Schritt weiter

Weiter fortgeschritten ist die Neuordnung des Campingplatzes am Fährsee. Im April 2024 beschlossen die Stadtverordneten die Satzung, die eine deutliche Reduzierung der Campingplatzfläche vorsieht, um die Natur weniger zu beanspruchen. Ursprünglich wollte die Stadt keine Rückbauverpflichtungen eingehen, doch da das Gebiet sensibel ist, benötigte sie die Zustimmung des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK). Diese lag am 7. August 2024 vor. Erst damit wurde die Satzung rechtskräftig, und die Stadt konnte die nächsten Schritte einleiten. Der Betreibervertrag wurde daher bis Ende 2026 verlängert, um den Betreibern und Dauercampern Zeit für die anstehenden Aufgaben zu geben.

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„Unser Wunsch ist es, den neu geordneten Campingplatz zur Saison 2027 wieder zu eröffnen“, kündigte Tim Markwardt an. Allerdings müssen bis dahin baurechtswidrige Zustände wie Aufpflasterungen, Mobilheime und feste Anbauten beseitigt werden. Die beiden Toilettenhäuser bleiben erhalten. Die Entscheidung über eine Neuausschreibung und einen externen Betreiber liegt bei den Stadtverordneten, die eine entsprechende Vorlage erhalten werden. Naturcampingfreunde können hoffen, dass der Campingplatz am Fährkrug nicht so lange brachliegt wie das Stadtbad.

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