EU-Registrierung für Ferienwohnungen: Was Urlauber wissen müssen
EU-Registrierung für Ferienwohnungen: Was Urlauber wissen müssen

Die Europäische Union möchte mehr Transparenz bei der Vermietung von Ferienunterkünften schaffen und hat zu diesem Zweck eine neue Verordnung erlassen. Darauf weist das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) hin. Für Urlauber ändert sich dadurch voraussichtlich zunächst nichts Wesentliches. Die neue Regelung verpflichtet die EU-Länder zur Einrichtung einer digitalen Zugangsstelle, die einen Datenabgleich ermöglicht. Ob Unterkünfte registriert werden müssen, entscheiden die Länder jedoch weiterhin eigenständig.

Registrierungsnummern in vielen Urlaubsländern bereits üblich

Einige Länder wie Spanien, Italien, Frankreich und Griechenland verfügen bereits über Systeme mit Registrierungsnummern. Andere, wie Kroatien, führen diese erst noch ein. Wenn ein Registrierungssystem existiert, müssen Vermieter über eine entsprechende Nummer verfügen. Für Reisende, die eine Ferienunterkunft suchen, kann es sich lohnen, auf das Vorhandensein einer solchen Nummer zu achten, erklärt EVZ-Rechtsexpertin Karolina Wojtal. „Sie können so überprüfen, ob sich ein Vermieter regelkonform verhält.“ Die oft sehr langen Nummern finden sich in den Inseraten auf Buchungsportalen, beispielsweise unter Rubriken wie „Über diese Unterkunft“, „Kleingedrucktes“ oder „Wichtige Informationen“. „Das Problem ist, dass diese Nummern nicht EU-weit einheitlich sind“, so Wojtal – sie variieren je nach Land.

Mögliche Folgen: Stornierungen und verschwundene Inserate

Der künftige Datenabgleich, den die neue EU-Verordnung ermöglicht, könnte dazu führen, dass Unterkünfte von Plattformen verschwinden, weil sie trotz nationaler Vorschrift keine Registrierungsnummer besitzen. Dies könnte im schlimmsten Fall eine Stornierung bereits bestehender Buchungen nach sich ziehen. „Ob Verbraucher Ersatz für Mehrkosten verlangen können und von wem, hängt vom Einzelfall, den Vertragsbedingungen und der Rolle der Plattform ab“, erläutert die Expertin. In solchen Fällen sollten sich Urlauber rechtlich beraten lassen.

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Das EVZ rechnet jedoch nicht damit, dass in großem Umfang Unterkünfte von den Plattformen verschwinden werden. „Der Vorlauf ist sehr groß“, betont Wojtal. Länder, die bereits Registrierungsnummern eingeführt haben, hätten ihren Bereinigungsprozess bereits abgeschlossen. „Bei Ländern wie Kroatien haben die Vermieter nun genug Zeit, sich ordnungsgemäß zu registrieren“, so die Verbraucherschützerin. In Kroatien werden die Nummern laut aktuellem Gesetzesentwurf erst ab 2027 verpflichtend sein. Somit bleibt für Vermieter und Urlauber ausreichend Zeit, sich auf die neuen Regelungen einzustellen.

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