Nebenkosten-Schock: Mieter zahlen erstmals über 900 Euro nach
Mieter zahlen erstmals über 900 Euro Nebenkosten nach

Für viele Mieter wird die Nebenkostenabrechnung zur Kostenfalle. Erstmals liegt die durchschnittliche Nachzahlung bei über 900 Euro. Die Betriebskosten steigen deutlich schneller als die Inflation. Experten warnen vor typischen Fehlern in den Abrechnungen und geben Tipps, wie Mieter sich wehren können.

Rekord-Nachzahlung: 900 Euro sind nur der Durchschnitt

Laut einer aktuellen Auswertung des Deutschen Mieterbundes müssen Mieter in Deutschland erstmals im Schnitt mehr als 900 Euro Nebenkosten nachzahlen. Besonders betroffen sind Haushalte in Großstädten, wo die Betriebskosten überproportional steigen. Die Kosten für Heizung, Wasser und Müllentsorgung sind in den letzten Monaten um bis zu 15 Prozent gestiegen, während die allgemeine Inflation bei etwa 3 Prozent liegt.

Welche Fehler stecken hinter hohen Nachzahlungen?

Viele Vermieter rechnen Nebenkosten falsch ab. Typische Fehler sind: nicht umlagefähige Kosten wie Reparaturen oder Verwaltungskosten werden auf Mieter umgelegt, fehlerhafte Verteilerschlüssel oder veraltete Heizkostenverordnungen. Auch die Heiz- und Betriebskostenverordnung wird oft nicht korrekt angewandt. Mietern wird empfohlen, ihre Abrechnung genau zu prüfen und bei Unstimmigkeiten Widerspruch einzulegen.

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Was darf der Vermieter abrechnen?

Nicht alle Kosten dürfen auf Mieter umgelegt werden. Erlaubt sind nur Betriebskosten im Sinne der Betriebskostenverordnung, wie Grundsteuer, Hauswart, Müllgebühren, Gebäudereinigung und Gartenpflege. Reparaturen, Instandhaltungen oder Verwaltungskosten sind Sache des Vermieters. Auch die Heizkosten müssen nach der Heizkostenverordnung verteilt werden, wobei mindestens 50 Prozent verbrauchsabhängig abgerechnet werden müssen.

Fristen: Wann muss die Abrechnung kommen?

Die Nebenkostenabrechnung muss dem Mieter spätestens zwölf Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums zugehen. Verspätete Abrechnungen sind unwirksam, es sei denn, der Vermieter kann die Verspätung nicht zu vertreten. Mieter sollten daher das Datum des Zugangs dokumentieren.

So können Mieter sich wehren

Bei Fehlern in der Abrechnung können Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Zugang Widerspruch einlegen. Eine Mitgliedschaft im Mieterverein hilft bei der Prüfung. Auch eine Beratung durch einen Fachanwalt für Mietrecht ist sinnvoll. In vielen Fällen lassen sich Nachzahlungen reduzieren oder ganz vermeiden.

Die steigenden Nebenkosten belasten vor allem Geringverdiener und Familien. Der Mieterbund fordert eine Reform der Betriebskostenverordnung, um die Kosten für Mieter zu begrenzen. Bis dahin bleibt nur die genaue Prüfung der Abrechnung und gegebenenfalls der Gang zum Anwalt.

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