Milka-Schokolade: Gericht verbietet 90-Gramm-Mogelpackung
Milka: Gericht stoppt 90-Gramm-Tafel

Landgericht Bremen stoppt Milka-Mogelpackung

Weniger Schokolade, fast gleiche Packung – und jetzt ein klares Stoppsignal vom Gericht. Die neuen Milka-Tafeln mit nur noch 90 Gramm dürfen in der aktuellen Form nicht verkauft werden. Das Landgericht Bremen entschied, dass die Verpackungsgestaltung gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Damit gab es einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.

Hintergrund des Urteils

Der Hersteller Mondelez hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert. Die Verpackung blieb jedoch nahezu unverändert. Genau das war der Knackpunkt. Das Gericht urteilte: Mondelez darf die 90-Gramm-Tafel nicht in den Handel bringen, wenn in den vier Monaten zuvor noch die 100-Gramm-Packung angeboten wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; der Lebensmittelkonzern kann Rechtsmittel einlegen.

„Relative Mogelpackung“

Bereits in der mündlichen Verhandlung vor drei Wochen deutete das Gericht seine Einschätzung an. Kunden könnten durch die neue Verpackung getäuscht werden. „Das ist eine relative Mogelpackung“, sagte der Vorsitzende Richter damals. „Der Verbraucher erkennt keinen Unterschied.“

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Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte wegen unlauteren Wettbewerbs geklagt. Ihre Begründung: Die neue Tafel sei nur einen Millimeter dünner, das Design nahezu identisch. Das geringere Gewicht falle kaum auf. Mondelez wies die Kritik zurück und betonte, dass das Gewicht klar auf der Verpackung – sowohl vorne als auch hinten – angegeben sei.

Das Urteil sendet ein starkes Signal an die Lebensmittelindustrie. Verbraucherschützer fordern, dass Gewichtsreduzierungen bei gleichbleibenden Preisen und Verpackungen als Täuschung geahndet werden. Ob Mondelez in Berufung geht, bleibt abzuwarten.

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