Reiserechte bei Nahost-Konflikt: Was Passagieren bei Flugausfällen zusteht
Reiserechte bei Nahost-Konflikt: Flugausfälle

Reiserechte im Nahost-Konflikt: Wer zahlt bei Flugausfällen?

Gestrichene Flüge, endlose Wartezeiten und geplatzte Urlaubsträume: Der eskalierende Konflikt im Nahen Osten trifft derzeit Zehntausende Reisende. Viele Passagiere sitzen an Flughäfen wie Dubai, Abu Dhabi oder Doha fest oder müssen ihre Reisepläne komplett ändern. Die entscheidende Frage für Betroffene lautet: Wer kommt eigentlich für Hotelkosten, Verpflegung und Ersatzflüge auf – und wie lange gelten diese Ansprüche?

Szenario 1: Reisende sitzen vor Ort fest

Bei Pauschalreisen trägt der Veranstalter die Hauptverantwortung. Gemäß der EU-Pauschalreiserichtlinie muss er Rückflüge organisieren, sobald der Luftraum wieder geöffnet ist. Sollten Reisende länger als geplant am Urlaubsort festsitzen, übernimmt der Veranstalter für drei Tage die Kosten für Übernachtungen und Mahlzeiten.

Was geschieht nach diesen drei Tagen? „Wir können nicht vorhersagen, wie sich die Veranstalter dann verhalten werden“, erklärt Karolina Wojtal vom Europäischen Verbraucherzentrum. Möglich sind kulante Lösungen wie die Weiterübernahme der Kosten oder der Vorschlag, in günstigere Unterkünfte umzuziehen. Allerdings könnten Reisende sich dann auch an den Kosten beteiligen müssen.

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Für Einzelbuchungen von Flügen aus der Konfliktregion hängen die Rechte maßgeblich von der Airline ab. Bei EU-Fluggesellschaften wie Lufthansa oder Finnair gelten die EU-Fluggastrechte uneingeschränkt. Diese Airlines müssen für Unterkunft, Verpflegung und Kommunikationszugang sorgen. Interessant: Laut Wojtal sieht die entsprechende Verordnung keine Höchstgrenze für Übernachtungen vor. „Die Betreuungspflichten sind zunächst einmal unbegrenzt.“ Zudem muss die Airline Ersatzflüge organisieren, sobald dies wieder möglich ist.

Für Airlines wie Qatar Airways, Etihad oder Emirates gelten die EU-Regeln bei Abflügen aus dem Nahen Osten nach Europa nicht direkt. Allerdings haben beispielsweise die Vereinigten Arabischen Emirate zugesagt, Unterkünfte und Verpflegung für gestrandete Passagiere im Land zu bezahlen.

Die aktuelle Lage an den Flughäfen

Während europäische Airlines ihre Flüge zu und von Airports in der Konfliktregion größtenteils noch ausgesetzt haben, hat Emirates wieder eine begrenzte Zahl von Flügen aufgenommen. Zunächst sollen Passagiere mit bestehenden Buchungen bevorzugt werden. Vom Flughafen Frankfurt wurde bereits eine erste Maschine aus Dubai erwartet.

Das Auswärtige Amt bereitet die Rückholung von besonders schutzbedürftigen Personen wie Kranken, Kindern und Schwangeren vor. Dafür sollen gecharterte Maschinen nach Riad in Saudi-Arabien und Maskat in Oman geschickt werden. Der Reisekonzern Tui rechnet mit der Rückholung festsitzender Kunden binnen weniger Tage. Geplant ist, die Urlauber mit Partner-Airlines wie Emirates, Qatar Airways und Etihad nach Deutschland zurückzubringen, wie Vorstandschef Sebastian Ebel bei n-tv erklärte.

Wichtiger Hinweis: Ein Sprecher des Deutschen Reiseverbandes bekräftigte die Empfehlung des Auswärtigen Amts, im Hotel zu bleiben und sich nicht auf eigene Faust in ein anderes Land oder zum Flughafen zu begeben. Reisende sollten auf offizielle Informationen ihrer Airline oder ihres Veranstalters warten.

Szenario 2: Flüge über Nahost-Drehkreuze wurden gestrichen

Bei Flügen, die in Deutschland oder der EU starten, greifen immer die EU-Fluggastrechte – auch für Airlines wie Emirates oder die australische Qantas. Dies gilt beispielsweise, wenn man in Frankfurt auf einen Flug nach Dubai wartet und von dort weiter nach Australien reisen möchte.

„Da man in der EU an Bord geht und Dubai nur eine Zwischenlandung auf einer einheitlichen Flugverbindung ist, muss die Airline in den nächsten Tagen einen Ersatzflug stellen“, erläutert Reiserechtsexperte Kay Rodegra. „Bis dahin muss sie die Wartezeit mit kostenfreier Übernachtung und Verpflegung überbrücken.“

Interessanter Aspekt: Nicht wenige Flugzeuge waren bereits in der Luft, als die Lufträume gesperrt wurden, und mussten umkehren. Auch in diesen Fällen haben Passagiere das Recht auf einen Ersatzflug. „Ob man die halbe Strecke geflogen ist, spielt keine Rolle“, betont Karolina Wojtal. Die Fluggesellschaft muss die Kunden an ihr gebuchtes Ziel bringen.

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Laut dem Fluggastrechteportal Flightright müssen Airlines Passagiere so schnell wie möglich an das geplante Endziel befördern und dabei auch andere Fluggesellschaften und indirekte Flüge in Betracht ziehen. Tun sie dies nicht, sind im Einzelfall Entschädigungszahlungen denkbar. Für die Flugausfälle aufgrund der Luftraumsperrungen selbst besteht jedoch kein Anspruch auf zusätzliche Ausgleichszahlungen nach EU-Gesetzen – sie gelten als höhere Gewalt außerhalb des Einflussbereichs der Airlines.

Betroffene können laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen grundsätzlich wählen, ob sie eine Ersatzbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen oder sich den Ticketpreis erstatten lassen. Wichtig zu wissen: Wer sich für die Erstattung entscheidet, tritt laut den Verbraucherschützern vom Beförderungsvertrag zurück und hat keinen Anspruch mehr auf eine Ersatzbeförderung oder Betreuungsleistungen wie Hotelübernachtungen.

Anders verhält es sich, wenn der Flug nicht in der EU startet: Dann gelten die beschriebenen Regelungen nur für EU-Airlines. Bei Flügen mit beispielsweise der australischen Qantas von Sydney via Dubai nach Deutschland greifen die australischen Verbraucherrechte sowie die spezifischen Regelungen der Airline.

Auswirkungen auf andere Fernreiseziele

Auch Pauschalreisen zu anderen Fernreisezielen wie den Malediven waren von den Luftraumsperrungen betroffen, da zahlreiche Flüge ausfielen. In solchen Fällen suchen Veranstalter nach alternativen Flugverbindungen und bieten in der Regel kostenlose Umbuchungen oder Stornierungen an. Dass Reisenden Entschädigungen wegen entgangener Urlaubsfreude zustehen, wenn der Urlaub komplett ins Wasser fällt, ist jedoch unwahrscheinlich.