Die Stiftung Warentest muss für einen fehlerhaften Test eines Rauchmelders haften. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main und sprach dem Berliner Unternehmen Pyrexx einen Schadensersatzanspruch zu. Die genaue Höhe der Entschädigung steht noch nicht fest, das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund des Rechtsstreits
Im Jahr 2020 hatte die Stiftung Warentest einen Rauchmelder von Pyrexx mit der Note „mangelhaft“ bewertet. Die Begründung lautete: „Er alarmiert zu spät, erkennt einen Brand zu langsam – erst wenn der Rauch schon dicht ist. Das ist mangelhaft.“ Diese Einschätzung erwies sich jedoch als falsch. Das OLG stellte fest, dass die Testergebnisse auf einem fehlerhaften Testaufbau beruhten.
Fehler im Testverfahren
Konkret unterschritt ein Testbrand bei den maßgeblichen Versuchen den vorgeschriebenen Grenzkorridor. Nach der Norm hätte der Versuch für ungültig erklärt und wiederholt werden müssen. Dies unterblieb jedoch. Stattdessen wurde der Rauchmelder als „mangelhaft“ eingestuft, was zu erheblichen wirtschaftlichen Schäden bei Pyrexx führte.
Schadensersatzforderung in Millionenhöhe
Pyrexx fordert nun 7,7 Millionen Euro von der Stiftung Warentest. Durch die schlechte Bewertung seien Kunden und Aufträge verloren gegangen, das Geschäft sei eingebrochen und Mitarbeiter hätten ihren Job verloren. Ein Sprecher der Stiftung Warentest erklärte, man akzeptiere die Entscheidung des Gerichts, halte die Schadensersatzforderung jedoch für „realitätsfern“.
Weitere rechtliche Schritte möglich
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob die Stiftung Warentest in Berufung geht. Der Fall zeigt, dass auch renommierte Testinstitute für ihre Bewertungen haften müssen, wenn diese auf fehlerhaften Methoden beruhen.



