EuGH-Urteil erschüttert deutschen Regionalverkehr
Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) könnte den Nahverkehr in Deutschland grundlegend verändern. Die Luxemburger Richter erklärten die deutsche Regelung zur Deckelung der Trassenpreise im Nahverkehr für rechtswidrig, was den regionalen Verkehrsunternehmen Mehrkosten in Milliardenhöhe bescheren könnte. Diese Entwicklung bedroht nicht nur die finanzielle Stabilität der Betriebe, sondern könnte auch direkte Auswirkungen auf die Fahrgäste haben.
Milliardenschwere Belastung für Verkehrsunternehmen
Nach Angaben des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN) stehen die regionalen Verkehrsunternehmen vor einer finanziellen Herausforderung historischen Ausmaßes. Ingo Wortmann, Präsident des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), beziffert die zu erwartenden Mehrkosten auf rund eine Milliarde Euro. Ohne angemessenen finanziellen Ausgleich drohen laut Wortmann drastische Konsequenzen: „Dies könnte Angebotskürzungen im Regionalverkehr von zehn bis zwanzig Prozent nach sich ziehen“, warnt der Verbandspräsident.
Rechtliche Auseinandersetzung um Trassenpreise
Der Konflikt entzündete sich an der Berechnungsmethode für die sogenannten Trassenpreise, die Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, zahlen müssen. Die Besonderheit im deutschen System: Während für den Nahverkehr gesetzlich festgelegte Preissteigerungsgrenzen von zunächst 1,8 Prozent und ab 2026 von 3 Prozent gelten, wurden für Fern- und Güterverkehr höhere Trassenpreise veranschlagt. Diese Ungleichbehandlung veranlasste DB InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen, vor Gericht zu ziehen.
Das Verwaltungsgericht Köln, das mit dem Fall befasst war, hatte erhebliche Zweifel an der Vereinbarkeit dieser Regelung mit EU-Recht und legte die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor. Die Luxemburger Richter urteilten nun, dass die starre mathematische Formel zur Berechnung der Trassenpreise gegen EU-Vorgaben verstößt, da sie den Infrastrukturbetreibern keinen ausreichenden Entscheidungsspielraum lässt.
EuGH bemängelt mangelnde Flexibilität
Der Gerichtshof kritisierte insbesondere, dass die deutsche Regelung die Unabhängigkeit der Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern verletze. Nach Auffassung der Richter zwingt das aktuelle System die Betreiber dazu, mögliche Kostendefizite im Nahverkehr durch überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fern- und Güterverkehr auszugleichen. Dies widerspreche der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums, die zwar Rahmenregeln für Trassenpreise erlaubt, aber die Entscheidungsfreiheit der Infrastrukturbetreiber wahren muss.
Die Deutsche Bahn begrüßte das Urteil als wichtigen Schritt zu einem fairen Trassenpreissystem. Ein Unternehmenssprecher betonte: „Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfähiges neues Trassenpreissystem für die Branche ist.“
Politische Reaktionen und Forderungen
Die politischen Reaktionen auf das EuGH-Urteil fallen deutlich aus. Brandenburgs Infrastrukturminister Robert Crumbach äußerte sich besorgt: „Leider haben sich die Befürchtungen der Länder bewahrheitet. Die bisherige gesetzliche Regelung hinsichtlich des Trassenpreisentgeltes hat keinen Bestand.“ Der Minister forderte den Bund auf, kurzfristig eine neue Regelung zu finden, um Preissteigerungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) zu verhindern.
Bayerns Verkehrsminister und Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, Christian Bernreiter (CSU), stellte klare Forderungen: „Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lässt.“ Das Thema soll nächste Woche bei der Verkehrsministerkonferenz in Lindau mit hoher Priorität behandelt werden.
Auch Oliver Wolff, Hauptgeschäftsführer des VDV, forderte den Bund auf, die Mehrkosten vollständig auszugleichen. In der Vergangenheit hatte der Bund ähnliche Forderungen nach zusätzlichen Mitteln stets zurückgewiesen.
Ausblick und Reformbestrebungen
Das Bundesverkehrsministerium arbeitet derzeit an einer umfassenden Reform des Trassenpreissystems. Ein Ministeriumssprecher teilte mit, dass das EuGH-Urteil in die Überlegungen einbezogen werde. Der aktuelle Zeitplan sieht vor, dass die Reform zur Fahrplanperiode im kommenden Jahr wirksam werden soll.
Unmittelbare Konsequenz des Urteils ist, dass die Trassenpreise im Nahverkehr nun von der Bundesnetzagentur neu ermittelt werden müssen. Für das Jahr 2026 hatte DB InfraGo bei der Behörde bereits eine Erhöhung um 23,5 Prozent beantragt – eine Zahl, die die Dimension der bevorstehenden Veränderungen verdeutlicht.
Die endgültige Entscheidung im konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln steht noch aus, doch muss dieses Gericht die Auslegung des Europäischen Gerichtshofs beachten. Absehbar sind langwierige Diskussionen darüber, wer die finanziellen Lasten tragen soll, während die Fahrgäste des Regionalverkehrs sich auf mögliche Preiserhöhungen und reduzierte Verbindungen einstellen müssen.



