Im Rechtsstreit um das geplante Autobahnkreuz Kehdingen der Küstenautobahn A20 deutet sich vor dem Bundesverwaltungsgericht eine Niederlage für das klagende Fährunternehmen an. Der Senat des Gerichts hält die Klage nach vorläufigen Beratungen für unzulässig, wie der Vorsitzende Richter mitteilte. Dies ist jedoch lediglich ein Zwischenergebnis; die endgültige Entscheidung wird am 6. Mai in Leipzig verkündet.
Hintergrund des Verfahrens
Das geplante Autobahnkreuz Kehdingen befindet sich im Landkreis Stade, südlich des neu zu errichtenden Elbtunnels. Es soll die Küstenautobahn A20 mit der A26 verbinden. Das Fährunternehmen FRS Glückstadt Wischhafen, das die Elbfähre betreibt, hat gegen die Planungen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr geklagt. Das Unternehmen sieht durch den weiteren Elbtunnel seine Existenz bedroht und rügte vor Gericht zudem verschiedene Planungsverstöße.
Vorläufige Einschätzung des Gerichts
Nach der vorläufigen Einschätzung des Senats fehlt dem Fährunternehmen die Klagebefugnis. Der Betrieb stehe mit dem Straßenbauprojekt an Land nicht in einer so engen Verbindung wie mit dem von ihm kritisierten Elbtunnel. Der Senat betonte, dass über die Rechtmäßigkeit der Untertunnelung der Elbe bereits in den Jahren 2015/16 entschieden worden sei. „Die Elbe wird untertunnelt – diese Entscheidung ist getroffen.“
Bedeutung für den Bau der Küstenautobahn
Sollte das Bundesverwaltungsgericht die Klage als unzulässig einstufen, wäre eine weitere Hürde für den Bau des neuen Elbtunnels genommen. Denn der Tunnel darf nur gebaut werden, wenn auch die beiden Autobahnabschnitte nördlich und südlich der Elbe – das Kehdinger Kreuz – genehmigt sind. Die A20 soll einmal die Niederlande, Norddeutschland und Polen verbinden. Seit Jahren endet die Küstenautobahn vom polnischen Stettin kommend östlich von Bad Segeberg in Schleswig-Holstein. Der Autobahnbau kommt aufgrund zahlreicher Auseinandersetzungen und Klagen nur zögernd voran.
Weiteres Verfahren aufgehoben
Ursprünglich sollte in Leipzig noch eine zweite Klage eines Landwirts verhandelt werden. Zwei Tage vor Beginn hatte das Bundesverwaltungsgericht jedoch mitgeteilt, dass das Verfahren kurzfristig aufgehoben worden sei.



