Seit Jahren sind viele Anwohner in Seedorf und Breetz, einem Ortsteil der Stadt Lenzen, vom Lkw-Verkehr auf der Landesstraße L137 genervt. Die Stadtverordnetenversammlung hatte daher im Mai auf Antrag der Fraktion „Bürger für Bürger“ beschlossen, in den beiden Ortslagen sowie auf dem Abschnitt dazwischen eine Tonnagebegrenzung über 7,5 Tonnen beim Landesbetrieb Straßenwesen (LS) Brandenburg zu beantragen. Doch die Behörde machte dem Ansinnen einen Strich durch die Rechnung: Sie lehnte eine Teileinziehung der L137 ab. Dennoch wollen die Stadtverordneten nicht so schnell aufgeben.
Landesbetrieb verweist auf Bedeutung der Straße
In seinem Antwortschreiben, das unserer Redaktion vorliegt, verweist der LS Brandenburg auf die regionale Bedeutung der L137, die Teil eines zusammenhängenden Verkehrsnetzes sei. „Gemäß ihrer Widmung als Landesstraße ist die L137 für den Verkehr uneingeschränkt nutzbar und dient den durchgehenden Verkehrsbeziehungen“, heißt es dort. Eine Teileinziehung der Straße würde bedeuten, dass der Lkw-Verkehr dauerhaft von der Nutzung der L137 ausgeschlossen wird. Das setze jedoch voraus, dass die Straße ihre Verkehrsbedeutung verloren habe.
Weiterhin schreibt der LS Brandenburg an das Amt Lenzen-Elbtalaue, dass die Straße nicht stark befahren werde. Laut der Verkehrszählung von 2021 befinden sich demnach unter den 614 Fahrzeugen pro Tag lediglich 55 Fahrzeuge des Schwerlastverkehrs – 20 weniger als bei der Zählung 2015. Der Betriebsdienst sei bemüht, die Straße im Rahmen seiner Möglichkeiten instand zu halten. Die Schäden, die auf der Fahrbahn festgestellt worden seien, könnten aber nur durch eine grundhafte Sanierung behoben werden, hieß es – und da gebe es einen Sanierungsstau.
Stadtverordnete wollen weitere Gespräche
Auf der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29. April hat das Amt das Schreiben des LS Brandenburg den Abgeordneten zur Kenntnis gegeben. Diese reagierten erwartungsgemäß wenig erfreut. Sie befürworteten einen Vorschlag von Bürgermeister Walter Jahnke (SPD), einen Termin für eine Ortsbesichtigung mit der Landesbehörde zu vereinbaren. Auch wurde überlegt, den Petitionsausschuss des Landtags anzurufen.
Eldenburger setzt sich seit Jahren gegen Lkw-Verkehr ein
Über den schlechten Zustand der Straße wird seit Jahren diskutiert. Vor allem der Eldenburger Anwohner Urban Britzius hat bereits zweimal einen Offenen Brief an den LS geschrieben. Er habe die Antwort erhalten, eine Tonnagebegrenzung für die Durchfahrt des Schwerverkehrs in Ortsdurchfahrten liege nicht im Zuständigkeitsbereich des Landesbetriebs und sei bei der Verkehrsbehörde des Landkreises Prignitz zu beantragen. Der Landkreis wiederum sieht sich nach eigenen Angaben ebenfalls nicht zuständig. Er würde in diesem Zusammenhang lediglich einen Widmungsbeschluss des Straßenbaulastträgers – also des LS Brandenburg – durch entsprechende Beschilderung umsetzen. Dieser Beschluss liege aber nicht vor. Eine eigenständige Regelung könne man nicht vornehmen, da hierfür keine hinreichenden Gründe vorliegen würden.



