Mikrowelle als Blitzer-Attrappe: Humorvoller Schrecken auf der Straße
Mikrowelle als Blitzer-Attrappe: Humorvoller Schrecken

Zwischen Röbel und Sietow hat ein unbekannter Bastler eine ungewöhnliche Methode gefunden, um Autofahrer zur Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu bewegen. Statt eines echten Blitzers steht dort eine Mikrowelle auf drei Beinen, die täuschend echt aussieht und manche Fahrer zu einer Vollbremsung verleitet.

Die Attrappe im Detail

In der 70er-Zone nahe der Schamper Mühle haben Anwohner eine Mikrowelle auf einem Stativ montiert, die aus der Ferne wie ein Geschwindigkeitsmessgerät wirkt. Die Polizei in Röbel kennt den kreativen Blitzerimitat und hat grundsätzlich keine Einwände, solange bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Die Attrappe darf nicht auf öffentlichem Grund stehen, keine verbotenen Symbole zeigen, nicht wirklich blitzen oder blenden und muss ausreichend Abstand zur Straße haben. Der Mikrowellen-Blitzer erfüllt diese Kriterien und ist zudem mit einer Kette gesichert, um Diebstahl zu verhindern.

Rechtliche Einordnung

Claudia Berndt, Pressesprecherin der Polizeiinspektion Neubrandenburg, erklärt: „Grundsätzlich können Menschen solche Attrappen bauen und aufstellen, sofern sie es auf dem eigenen Grundstück tun und bestimmte Bedingungen erfüllt sind.“ Würde die Attrappe nicht auf privatem Grund stehen, könnte ein Verstoß gegen das Straßen- und Wegegesetz vorliegen. Die Polizei sieht solche Aktionen meist als humorvolle Initiative von Anwohnern, die sich um die Verkehrssicherheit sorgen.

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Auswirkungen auf den Verkehr

Die Attrappe hat es bereits in den regionalen Verkehrsfunk geschafft, wo sie regelmäßig als „Mikrowelle ist wieder scharf gestellt“ erwähnt wird. Allerdings könnte der Spaß für den Bastler ernste Folgen haben, falls es zu Unfällen kommt. Bei Auffahrunfällen aufgrund von Schreckbremsungen müssten zivilrechtliche Einzelfallentscheidungen klären, ob der Attrappenbetreiber haftbar gemacht werden kann. Die Polizei betont jedoch, dass Autofahrer stets so fahren müssen, dass sie nicht von unbeweglichen Gegenständen am Straßenrand abgelenkt werden oder plötzlich scharf bremsen müssen.

Fazit

Der Mikrowellen-Blitzer ist ein Beispiel für kreative Verkehrserziehung mit Augenzwinkern. Solange er auf privatem Grund steht und keine Gefahr darstellt, toleriert die Polizei solche Aktionen. Autofahrer sollten jedoch stets aufmerksam bleiben und die Geschwindigkeit einhalten, um sowohl echte als auch nachgebaute Blitzer entspannt passieren zu können.

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