Parken am Sonntag in Eisleben: Strafgebühr auf Supermarktparkplatz
Parken am Sonntag in Eisleben: Strafgebühr droht

Ein Besucher aus Jena hat am Sonntag auf dem Parkplatz eines Netto-Marktes in der Lutherstadt Eisleben geparkt und anschließend eine Strafgebühr zahlen müssen. Der Vorfall sorgt für Diskussionen über die Parkregelungen an Sonn- und Feiertagen.

Der Fall: Hans-Ulrich Schrape aus Jena

Hans-Ulrich Schrape, der aus Jena stammt, besuchte kürzlich die Lutherstadt Eisleben. Er parkte sein Fahrzeug auf dem Kundenparkplatz des Netto-Marktes in der Freistraße. Als er zurückkehrte, fand er eine Aufforderung zur Zahlung einer Strafgebühr vor. „Touristenfreundlich ist das nicht“, kritisierte Schrape. Er fühle sich „abgezockt“ und versteht nicht, warum das Parken am Sonntag mit einer Gebühr belegt wird.

Die Parkregelung auf dem Netto-Parkplatz

Der Parkplatz ist mit Schildern gekennzeichnet, die auf die Nutzungsbedingungen hinweisen. Diese sehen vor, dass das Parken nur während der Öffnungszeiten des Marktes gestattet ist. Außerhalb dieser Zeiten, insbesondere an Sonn- und Feiertagen, droht eine Vertragsstrafe. Das Unternehmen, das den Parkplatz betreibt, betont, dass die Regeln klar kommuniziert seien. Die Stadt Eisleben verweist darauf, dass es sich um eine private Fläche handelt, auf der der Eigentümer eigene Regelungen festlegen kann.

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Reaktionen von Unternehmen und Stadt

Ein Sprecher des Netto-Marktes erklärte, dass die Parkplatzregelungen dazu dienten, Missbrauch zu verhindern und sicherzustellen, dass Kunden ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. Man sei bemüht, die Hinweise deutlich sichtbar anzubringen. Die Stadtverwaltung Eisleben wies darauf hin, dass sie keine Befugnis habe, in private Parkplatzregelungen einzugreifen, solange diese rechtlich zulässig seien. Sie empfiehlt Besuchern, auf öffentliche Parkplätze auszuweichen, die auch sonntags kostenfrei genutzt werden können.

Auswege für betroffene Autofahrer

Wer in Eisleben am Sonntag parken möchte, sollte alternative Parkmöglichkeiten nutzen. In der Innenstadt gibt es öffentliche Parkplätze, die an Sonn- und Feiertagen oft kostenlos sind. Zudem empfiehlt es sich, vor dem Parken auf private Flächen die Beschilderung genau zu lesen. Bei Unklarheiten kann das Personal vor Ort oder die Stadtverwaltung weiterhelfen. Im konkreten Fall von Hans-Ulrich Schrape bleibt abzuwarten, ob er die Gebühr anfechten wird. Er überlegt, rechtliche Schritte einzuleiten, da er die Regelung für nicht ausreichend kommuniziert hält.

Die Diskussion um Parkgebühren auf Supermarktparkplätzen an Sonntagen ist nicht neu. In vielen Städten gibt es ähnliche Regelungen, die immer wieder für Verwirrung sorgen. Besucher sollten daher stets die örtlichen Gegebenheiten prüfen, um unangenehme Überraschungen zu vermeiden.

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