Rostock: Halbseitige Sperrung am Schmarler Damm startet am 16. März
Die Stadt Rostock hat die Verkehrseinschränkungen für die Brücke am Schmarler Damm konkretisiert. Wie das Tiefbauamt am Montag, den 9. März 2026, mitteilte, beginnt die halbseitige Sperrung der Brücke über die S-Bahn-Schienen nun erst am Montag, dem 16. März 2026. Eine ursprünglich für diese Woche geplante Sperrung entfällt damit.
Baugrunduntersuchungen als Vorbereitung für Brückenneubau
Die Sperrung ist notwendig, um umfangreiche Tiefenbohrungen im Gehwegbereich durchzuführen. Diese dienen der detaillierten Untersuchung des Baugrunds, der für den geplanten Abriss und Neubau der Brücke von entscheidender Bedeutung ist. Die Brücke am Schmarler Damm befindet sich nach Angaben der Stadtverwaltung in einem schlechten baulichen Zustand und soll in den kommenden Jahren vollständig abgerissen und durch eine moderne Neukonstruktion ersetzt werden.
Verkehrsregelung während der Bauarbeiten
Während der Untersuchungsarbeiten wird der Verkehr auf der Brücke erheblich eingeschränkt:
- Für den motorisierten Verkehr steht jeweils nur eine Fahrspur zur Verfügung
- Eine spezielle Baustellenampel koordiniert den Verkehr in beiden Richtungen und leitet Fahrzeuge abwechselnd über die Brücke
- Fußgängerinnen, Fußgänger und Radfahrende erhalten einen eingerichteten Notweg auf der Fahrbahn, der die Querung während der Bohrarbeiten sicherstellt
Nach aktuellem Stand der Planung werden die Untersuchungsarbeiten voraussichtlich bis Freitag, den 27. März 2026, andauern. Die Stadtverwaltung betont, dass alle Maßnahmen darauf abzielen, die Beeinträchtigungen für Verkehrsteilnehmer so gering wie möglich zu halten, während gleichzeitig die wichtigen Voruntersuchungen für den späteren Brückenneubau durchgeführt werden.
Die Brücke am Schmarler Damm stellt eine wichtige Verkehrsverbindung in Rostock dar und die anstehenden Baumaßnahmen sind Teil eines langfristigen Erneuerungsprogramms für die städtische Infrastruktur. Die detaillierten Baugrunduntersuchungen sollen sicherstellen, dass der geplante Neubau auf einem soliden Fundament errichtet werden kann und langfristig den Anforderungen des wachsenden Verkehrsaufkommens gewachsen ist.



