Wittenberge macht Lkw-Tempolimit dauerhaft: Lärmaktionsplan nimmt Fahrt auf
Seit dieser Woche rollen schwere Lastkraftwagen auf zwei Hauptstraßen in Wittenberge nur noch mit gedrosseltem Tempo. Auf vier ausgewählten Straßenabschnitten gilt nun Tempo 30 für Lkw über 7,5 Tonnen – und diese Regelung könnte nach dem Willen der Stadtverwaltung dauerhaft bestehen bleiben. Der Stadtentwicklungsausschuss hat den entsprechenden Lärmaktionsplan mehrheitlich gebilligt, der nun der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird.
Konkrete Maßnahmen gegen Lärmbelästigung
Betroffen von den Tempobeschränkungen sind folgende Straßenabschnitte:
- Die Lenzener Straße zwischen Stern und dem Abzweig Dr.-Wilhelm-Külz-Straße
- Die Perleberger Straße zwischen Stern und dem Abzweig Hartwigstraße zum RAW-Tunnel
- Die gesamte Mohrenstraße
- Die gesamte Müllerstraße
Ursprünglich waren die Tempolimits nur bis zum 30. April befristet, dem voraussichtlichen Ende der aktuellen Bahnsperrung zwischen Berlin und Hamburg. Der neue Lärmaktionsplan sieht nun vor, diese Beschränkungen dauerhaft beizubehalten. Auf der Perleberger Straße soll der betroffene Abschnitt sogar noch erweitert werden – vom Stern bis zum Abzweig Horning.
Jahrelange Beschwerden der Anwohner
Die Diskussion um den Lärmaktionsplan hat bereits im Herbst 2024 begonnen, als der erste Entwurf vorgelegt wurde. Anwohner rund um den Stern beklagen sich seit Jahren über den wachsenden Schwerlastverkehr, der durch den Baustellenverkehr rund um die A14-Trasse und die seit August andauernde Bahnsperrung noch zusätzlich zugenommen hat. So muss beispielsweise der Elbeport im Gewerbegebiet Süd einen Großteil seiner Güter nun über die Straße transportieren.
Der ursprüngliche Planentwurf sah sogar Tempo 30 für alle Fahrzeuge auf bestimmten Abschnitten vor – was auch Autos und Motorradfahrer betroffen hätte. Diese umfassendere Regelung wurde jedoch von der Mehrheit der Ausschussmitglieder abgelehnt, die daraufhin neue Messdaten forderte.
Daten bestätigen Lärmproblematik
Im vergangenen Jahr ließ die Stadtverwaltung daher eine umfangreiche Verkehrszählung sowie Lärmmessungen durchführen. Diese Untersuchungen gestalteten sich allerdings schwierig, da durch die mehrmonatige Sperrung der L11 Richtung Weisener Kreiser deutlich weniger Fahrzeuge Richtung RAW-Tunnel unterwegs waren. Dennoch zeigen die nun vorliegenden aktuellen Daten laut Bauamtsleiter Martin Hahn ähnliche Auffälligkeiten wie bei den zuvor hochgerechneten Werten.
Kritik und Kompromisse
Ausschussmitglied Detlef Benecke (CDU) äußerte jedoch weiterhin Bedenken. Er wies darauf hin, dass moderne Lkw heute um fast 40 Prozent leiser seien als noch vor einigen Jahren. Die eigentlichen Lärmverursacher seien seiner Meinung nach veraltete Straßenbeläge, die dringend ausgetauscht werden müssten. Benecke forderte zudem, die Tempobegrenzung nach zwölf Monaten verbindlich daraufhin zu überprüfen, ob die Maßnahme tatsächlich Wirkung zeigt.
Mit dieser Änderung wurde die Vorlage schließlich mit 6:1 Stimmen angenommen. Ausschussvorsitzender Thomas Tiepermann (SPD) sprach von einem „kleinsten machbaren Nenner“ – einem Kompromiss, der sowohl den Anliegen der Anwohner als auch den verkehrlichen Erfordernissen Rechnung trägt.
Rechtliche Verpflichtungen und nächste Schritte
Die Kommunen in Deutschland sind nach den Paragrafen 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes verpflichtet, Lärmaktionspläne für Bereiche mit hoher Lärmbelastung aufzustellen. Diese Verpflichtung beruht auf der EU-Umgebungslärmrichtlinie und betrifft insbesondere Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Ballungsräume.
Bauamtsleiter Hahn wies daher auf mögliche rechtliche Konsequenzen hin: Sollten bestimmte Maßnahmen, die das Gutachten empfiehlt, nicht umgesetzt werden, könnten betroffene Bürger Klagen einreichen. Das letzte Wort in dieser Angelegenheit hat nun die Stadtverordnetenversammlung, die voraussichtlich am 4. März über den Lärmaktionsplan entscheiden wird.
Die Straßen Mohrenstraße und Müllerstraße werden formell in den Beschluss mit aufgenommen, obwohl sie nicht Teil des eigentlichen Lärmaktionsplans sind. Grundlage hierfür bildet die „Voruntersuchung Schwerverkehrsvorrangnetz“, die ebenfalls Tempobegrenzungen für Lkw in diesen beiden Straßen vorsieht.



