Geerbte Immobilie: Vermieten, verkaufen oder selbst einziehen?
Geerbte Immobilie: Vermieten, verkaufen oder einziehen?

Wer eine Immobilie erbt, steht vor einer emotionalen und finanziellen Herausforderung: Soll das Haus der Eltern oder Großeltern selbst genutzt, vermietet oder verkauft werden? Die Entscheidung hängt von der persönlichen Lebenssituation, dem Zustand der Immobilie und der finanziellen Ausstattung ab.

Selbst einziehen: Chancen und Risiken

Der Einzug ins Elternhaus kann eine attraktive Option sein, besonders wenn die Lage gut ist und die Infrastruktur stimmt. Viele Häuser aus den 1960er oder 1970er Jahren befinden sich in zentralen Lagen. Allerdings müssen oft umfangreiche Sanierungen durchgeführt werden, um modernen Standards zu entsprechen. Eine professionelle Begutachtung ist ratsam, da Erben den Renovierungsbedarf häufig unterschätzen.

Sanierungspflichten beachten

Bei einem Eigentümerwechsel, auch durch Erbschaft, greifen gesetzliche Sanierungspflichten. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Dämmung der obersten Geschossdecke oder des Dachs sowie die Dämmung von Rohren in unbeheizten Räumen erfolgen. Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden, es sei denn, es handelt sich um Niedertemperatur- oder Brennwertkessel. Auch Bleileitungen müssen gemäß Trinkwasserverordnung entfernt werden.

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Vermietung als Einkommensquelle

Die Vermietung der geerbten Immobilie kann eine regelmäßige Einnahmequelle darstellen. Voraussetzung ist ein guter Zustand des Hauses, weshalb oft eine Sanierung nötig ist. Zudem müssen Vermieterpflichten erfüllt werden, was nicht für jeden geeignet ist.

Verkauf: Einfach und unkompliziert

Ein Verkauf bietet sich an, wenn keiner der Erben die Immobilie nutzen möchte oder mehrere Erben ausgezahlt werden müssen. Der Verkehrswert kann über das Finanzamt oder Immobilienportale ermittelt werden. Eine Sanierung vor dem Verkauf kann den Erlös steigern, ist aber aufwendig und kapitalintensiv. In guten Lagen kann ein Verkauf im Ist-Zustand die einfachste Lösung sein.

Steuerliche Aspekte

Erben müssen Erbschaftsteuer zahlen, sofern der Wert der Immobilie die Freibeträge übersteigt. Für Kinder beträgt der Freibetrag 400.000 Euro pro Elternteil, für eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro. Bei Selbstnutzung für mindestens zehn Jahre kann die Erbschaftsteuer entfallen.

Schadstoffe und Altlasten

Bei Sanierungen können Schadstoffe wie Asbest, PCB oder künstliche Mineralfasern zum Vorschein kommen. Die Entsorgung ist teuer und sollte von Anfang an einkalkuliert werden. Ist der Sanierungsaufwand höher als der Wert des Hauses, kann ein Abriss und Neubau sinnvoll sein.

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