Die Berliner SPD will mit einer neuartigen „Mietenpolizei“ gegen gesetzeswidrige Wuchermieten vorgehen. Spitzenkandidat Steffen Krach kündigte an, nach der Berlin-Wahl am 20. September rund 100 zusätzliche Kontrolleure einzustellen. Diese sollen die Arbeit der Bezirke und Mietpreisprüfstellen verstärken.
„Operation Mietensenker“ startet 2027
Die neuen Kräfte sollen ab Januar 2027 im Rahmen der „Operation Mietensenker“ tätig werden. Bis zum 31. Dezember 2026 erhalten Vermieter laut Krach die Möglichkeit, überhöhte Mieten freiwillig zu senken. „Danach werden Verstöße systematisch geahndet“, betonte der Politiker. Bei Mietwucher drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die SPD setze sich zudem auf Bundesebene für eine Erhöhung der Höchststrafe auf 100.000 Euro ein.
Mietenkataster als Gamechanger
Die Koalitionspartner CDU und SPD hatten kürzlich vereinbart, noch vor der Wahl ein digitales Wohnungs- und Mietenkataster aufzubauen. Dort sollen Kerndaten aller Mietverträge und Wohnungsbestände erfasst werden. Sobald das Kataster steht, sollen die Verträge aller 2,2 Millionen Berliner Mieter überprüft und Verstöße sanktioniert werden. „Mit dem Mietenkataster erhält Berlin einen echten Game-Changer auf dem Mieten- und Wohnungsmarkt“, so Krach. Das Instrument ermögliche eine systematische Kontrolle und direkte Strafen bei Verstößen – „der schnellste Weg zur effektiven Mietensenkung“.
Mieten als Wahlkampfthema Nummer eins
Die stark gestiegenen Mieten dominieren den Wahlkampf in Berlin. Vor allem die Linke setzt auf das Thema und verspricht zahlreiche Maßnahmen zur Mietsenkung. Die SPD kontert nun mit der „Operation Mietensenker“. Allerdings fordert die Partei bereits seit Jahren eine Öffnungsklausel im Mietrecht, um einen Mietendeckel in angespannten Wohnungsmärkten zu ermöglichen. In Regierungsverantwortung auf Bundesebene wurde diese Forderung jedoch nie umgesetzt.
Was ist eine Wuchermiete?
Eine Wuchermiete liegt vor, wenn die Miete mehr als 50 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt. Dies kann eine Straftat sein. Liegt die Miete zwischen 20 und 50 Prozent über dem Niveau des Mietspiegels, spricht man von einer überhöhten Miete, die als Ordnungswidrigkeit mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann. Im politischen Diskurs werden oft auch überhöhte Mieten als Wucher bezeichnet.



