Thüringen bringt in der kommenden Woche eine Bundesratsinitiative auf den Weg, um Mieter besser vor unseriösen Vermietern zu schützen. Justizministerin Beate Meißner (CDU) kündigte in Erfurt an, dass Vermieter künftig strafrechtlich belangt werden sollen, wenn sie die Vorauszahlungen ihrer Mieter nicht an die Versorger weiterleiten und dadurch Versorgungssperren riskieren. Die Landesregierung habe sich auf den Vorstoß verständigt, der am Freitag in einer Woche im Bundesrat behandelt werden soll. Noch ist unklar, ob andere Bundesländer den Antrag unterstützen werden.
Hintergrund: Fälle von Versorgungssperren in Thüringen
Meißner reagiert damit auf mehrere Vorfälle in Thüringen. Unter anderem in Hartmannsdorf, Bad Sulza und Gera hatten Mieter ihre Mieten inklusive aller Nebenkosten pünktlich bezahlt, doch die Vermieter leiteten die Zahlungen für Wasser und Heizung mutmaßlich nicht an die Versorger weiter. In der Folge wurde einem Teil der Mieter die Heizung abgestellt.
Neuer Straftatbestand soll abschrecken
Die Justizministerin erhofft sich von der Einführung eines neuen Straftatbestandes vor allem eine abschreckende Wirkung. Künftig soll die vorsätzliche zweckwidrige Verwendung oder das pflichtwidrige Zurückhalten von Betriebskostenvorauszahlungen durch den Vermieter unter Strafe gestellt werden. Geldforderungen der Mieter müssten weiterhin zivilrechtlich eingeklagt werden.
Linke fordert Härtefonds – ohne Erfolg
Die Linke hatte im Landtag unter anderem einen Härtefonds gefordert, um Landesgeld zur Unterstützung von Mietern in Notlagen einzusetzen. Der Vorstoß fand jedoch keine Unterstützung bei den anderen Fraktionen und wurde abgelehnt.



