Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Winterhoff: Bonner Landgericht spricht Urteil
Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Winterhoff

Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Winterhoff: Bonner Landgericht spricht Urteil

Das Bonner Landgericht hat den bekannten Kinderpsychiater und Sachbuchautor Michael Winterhoff wegen Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Die 71-jährige Person wurde der vorsätzlichen Körperverletzung in sieben Fällen sowie der fahrlässigen Körperverletzung für schuldig befunden. Dieses Urteil markiert das Ende eines aufsehenerregenden Prozesses, der die medizinische Fachwelt und Öffentlichkeit gleichermaßen beschäftigte.

Ärztliche Überzeugung statt Schädigungsabsicht

Zwar hatte Winterhoff Kindern und Jugendlichen das umstrittene Psychopharmakon Pipamperon zur Dauerbehandlung verordnet. Anders als von der Staatsanwaltschaft angenommen, handelte er jedoch nicht mit der Absicht, Patienten zu schädigen. Die Richterin betonte in ihrer Urteilsbegründung, der Angeklagte habe „aus seiner ureigenen ärztlichen Überzeugung und in heilender Absicht gehandelt“. Diese Einschätzung war entscheidend für die vergleichsweise milde Strafe.

Staatsanwaltschaft forderte fast vier Jahre Haft

Die Staatsanwaltschaft hatte für Winterhoff ursprünglich eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert. Laut Anklage sollte er Patienten das Pipamperon ohne medizinische Notwendigkeit verordnet und Sorgeberechtigte nicht ausreichend über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt haben. Diese Vorwürfe wies Winterhoff während des gesamten Prozesses entschieden zurück, während seine Verteidiger auf Freispruch plädierten.

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Gericht erkennt Bemühungen um Nebenwirkungsvermeidung

Das Gericht stellte in seiner Urteilsfindung klar, dass Winterhoff „Nebenwirkungen des Medikaments ersichtlich vermeiden“ wollte. Zudem hatte er Einwilligungen zur Behandlung von den Sorgeberechtigten eingeholt – allerdings in der irrigen Annahme, sie hinreichend aufgeklärt zu haben. Diese Diskrepanz zwischen Absicht und tatsächlicher Aufklärung bildete einen Kernpunkt der Verhandlung.

Laut Anklage soll Winterhoff Kindern und Jugendlichen ohne medizinische Indikation ein Psychopharmakon verordnet haben. Das nun gesprochene Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann von beiden Seiten angefochten werden. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen zur ärztlichen Verantwortung, Medikamentenverordnung bei Minderjährigen und Aufklärungspflichten auf.

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