Klinik-Fehler bei Geburt: Sechsjährige braucht 24-Stunden-Pflege, Familie fordert Millionenentschädigung
Geburtsfehler: Kind im Rollstuhl - Familie fordert Millionen

Schwerer Geburtsfehler verändert Familienleben für immer

Ein medizinischer Fehler während der Geburt hat das Leben einer Familie aus der Mecklenburgischen Seenplatte unwiderruflich verändert. Heute, sechs Jahre später, sitzt das Mädchen im Rollstuhl und benötigt eine 24-Stunden-Betreuung. Vor dem Landgericht Neubrandenburg kämpft die Familie nun um eine Entschädigung in Millionenhöhe gegen die Versicherung der verantwortlichen Klinik.

„Es wäre eine normale Geburt gewesen“

Die Mutter des Kindes schildert vor Gericht die tragischen Umstände: „Es wäre eine ganz normale Geburt gewesen, aber es kam zu einem schweren Sauerstoffmangel.“ Infolge dieses Vorfalls musste das Neugeborene reanimiert werden. Zwei unabhängige medizinische Gutachten bestätigen laut Nordkurier-Berichten, dass die Klinik im Osten Mecklenburg-Vorpommerns grob fahrlässig gehandelt habe.

Die heute Sechsjährige leidet unter schweren gesundheitlichen Folgen:

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  • Sie kann nicht selbstständig sprechen
  • Muss künstlich ernährt werden
  • Erleidet unvorhersehbare epileptische Anfälle
  • Benötigt permanente Betreuung

Trotz dieser schweren Beeinträchtigungen hat das Mädchen für jeden, der es freundlich begrüßt, ein bezauberndes Lächeln – auch im Gerichtssaal für Richter Christian Weidlich und seine Kollegen.

Fünf Millionen Euro als Vergleichsvorschlag

Das Gericht hat nach gründlicher Auswertung aller Gutachten einen Vergleichsvorschlag unterbreitet. „Wenn wir einen Vorschlag machen sollen, wären wir bei etwa fünf Millionen Euro, die noch zu zahlen wären“, erklärt Richter Weidlich. Diese Summe basiert auf einer Hochrechnung des lebenslangen Pflegeaufwands bei einer geschätzten Lebenserwartung von etwa 40 Jahren.

Bereits überwiesen wurden 500.000 Euro Schmerzensgeld. Der Richter betont jedoch: „Das ist eine rein rechnerische Größe, jedes Schicksal ist natürlich individuell.“ Ein solcher Vergleich hätte den Vorteil, dass mit einer Einmalzahlung alle Ansprüche der Familie als abgegolten gelten könnten.

Versicherung bietet maximal zwei Millionen

Die Anwältin der Klinikversicherung zeigt sich von der Forderung überrascht. Sie erklärt, nur befugt zu sein, bis zu zwei Millionen Euro anzubieten – inklusive des bereits gezahlten Schmerzensgeldes. Diese Summe wäre die größte Schadensersatzzahlung bei Medizinstreitigkeiten am Landgericht Neubrandenburg seit Jahren.

Auch die Versicherung hätte Interesse an einer Einmalzahlung, um ständige Geldforderungen mit ungewissem Ausgang zu vermeiden. Doch die Diskrepanz zwischen den Forderungen bleibt erheblich.

Familie im täglichen Kampf

Die Eltern schildern vor Gericht die enormen Belastungen des Alltags. „Wir wissen wegen der vielen Anträge und Probleme bald nicht mehr ein und aus“, berichtet die Mutter, die selbst als Krankenschwester arbeitet. Der Vater musste aufgrund einer eigenen Erkrankung bereits seine Arbeit aufgeben.

Die Familie ist wegen Platzmangels von einer Wohnung in ein Haus auf dem Land gezogen, um allen drei Kindern gerecht zu werden. Erst nach langem Kampf erhielten sie eine Eins-zu-eins-Betreuung für sechs Stunden täglich durch das Sozialamt genehmigt.

„Wir wollen auf jeden Fall, dass unser Kind auch abgesichert ist, wenn wir mal nicht mehr da sind“, erklärt der Vater dem Gericht. Trotz der schweren Behinderung habe das Mädchen eine besondere Beziehung zu ihren Geschwistern und sei der Liebling des Opas.

Gericht drängt auf Vergleich – Versicherung widerspricht

Das Landgericht regte einen Vergleich an: Fünf Millionen Euro von der Klinikversicherung, wovon 300.000 Euro bereits als Schmerzensgeld gezahlt wurden. „Damit wären ihnen zwar nicht alle Sorgen genommen, aber sie hätten eine Front weniger, an der sie kämpfen müssten“, so Richter Weidlich.

Doch die Kanzlei der beklagten Klinikversicherung hat diesem Vergleich bereits widersprochen. Das Gericht muss nun Ende März eine Entscheidung fällen. In der Zwischenzeit versucht die Familie weiterhin, ihr Haus behindertengerecht einzurichten und bewältigt täglich neue Herausforderungen.

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„Sie gibt uns aber auch viel Kraft“, sagt die Mutter beim Verlassen des Gerichtsgebäudes – ein Zeugnis der ungebrochenen Liebe zu ihrer Tochter trotz aller Widrigkeiten.