Oberlandesgericht Frankfurt: Stiftung Warentest haftet für fehlerhaften Rauchmelder-Test
Die Stiftung Warentest muss für die wirtschaftlichen Folgen eines von ihr beauftragten Rauchmelder-Tests einstehen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt sprach dem betroffenen Hersteller Pyrexx einen Schadenersatzanspruch zu. Die endgültige Höhe der Entschädigung muss nun das Landgericht Frankfurt als Vorinstanz festlegen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Hintergrund des Rechtsstreits
Im Jahr 2020 hatte die Stiftung Warentest einen Rauchmelder des Berliner Mittelständlers Pyrexx mit der Note „Mangelhaft (5,0)“ bewertet. Dieses Testurteil stellte sich später als fehlerhaft heraus. Die Stiftung zog das Ergebnis zurück und erkannte die Unterlassungsansprüche des Unternehmens bereits in erster Instanz an. Doch den geforderten Schadenersatz in Höhe von 7,7 Millionen Euro wollte die Stiftung zunächst nicht leisten und legte Berufung ein.
Existenzielle Folgen für Pyrexx
Laut Pyrexx führte das negative Testurteil zu einem massiven Geschäftseinbruch. „Millionen Haushalte waren verunsichert, das Geschäft brach ein, jeder dritte Mitarbeiter verlor seinen Job“, erklärte das Unternehmen. Aufträge und Kunden seien verloren gegangen, was das Unternehmen fast die Existenz gekostet habe. Der Hersteller forderte daher 7,7 Millionen Euro Schadenersatz für die erlittenen wirtschaftlichen Schäden.
Reaktion der Stiftung Warentest
Die Stiftung Warentest zeigte sich nach dem Urteil grundsätzlich gesprächsbereit. Ein Sprecher betonte, man sehe durch die Entscheidung den Verbraucherschutz gestärkt, „da sie auch künftig vergleichende Warentests auf bewährte Weise ermöglicht“. Gleichzeitig akzeptiere man die Haftung für die Pflichtverletzung. Die geforderte Schadenersatzsumme bezeichnete die Stiftung jedoch als „realitätsfern“. Den angekündigten erneuten Brandmelder-Test hat die Stiftung bislang nicht veröffentlicht.
Ausblick
Das Landgericht Frankfurt muss nun die genaue Höhe des Schadenersatzes festlegen. Das Urteil des OLG Frankfurt ist noch nicht rechtskräftig; beide Seiten können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Der Fall könnte weitreichende Auswirkungen auf die Haftung von Verbraucherorganisationen bei Produkttests haben.



