Staatsanwaltschaft geht in Revision: Winterhoff-Urteil auf dem Prüfstand
Das Bonner Landgericht hat den bekannten Kinderpsychiater Michael Winterhoff wegen vorsätzlicher Körperverletzung in sieben Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung verurteilt. Dieses Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, da die Staatsanwaltschaft nun offiziell angekündigt hat, Revision einzulegen.
Staatsanwaltschaft mit Urteil nicht einverstanden
Ein Sprecher der Bonner Staatsanwaltschaft erklärte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Insgesamt ist das Urteil in mehreren Punkten hinter unserem Antrag zurückgeblieben. Deshalb werden wir Revision einlegen.“ Die Behörde hatte ursprünglich eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert.
Die Anklage vertrat die Auffassung, Winterhoff habe jungen Patienten ein umstrittenes Psychopharmakon ohne medizinische Notwendigkeit verordnet. Das Gericht sah dies jedoch anders und urteilte, der Kinderpsychiater habe „in heilender Absicht“ gehandelt und nicht mit der Intention, Patienten zu schaden.
Winterhoff bestritt Vorwürfe – Verteidigung prüft weitere Schritte
Während des Prozesses hatte Michael Winterhoff alle Anklagevorwürfe bestritten. Seine Verteidigung plädierte auf Freispruch und muss nun entscheiden, ob ebenfalls Revision eingelegt wird. Die Medienanwälte des Kinderpsychiaters teilten mit, man werde dieses Vorgehen mit dem Mandanten besprechen.
Die wesentlichen Punkte des Urteils:
- Verurteilung wegen vorsätzlicher Körperverletzung in sieben Fällen
- Freiheitsstrafe von neun Monaten auf Bewährung
- Gericht sah „heilende Absicht“ bei Verordnung des Psychopharmakons
- Urteil ist noch nicht rechtskräftig
Ausblick auf das weitere Verfahren
Mit der angekündigten Revision der Staatsanwaltschaft wird der Fall Winterhoff voraussichtlich in eine höhere Instanz gelangen. Die Entscheidung des Bonner Landgerichts wird damit erneut auf ihre Rechtmäßigkeit überprüft. Beobachter erwarten, dass sich das Verfahren damit noch weiter in die Länge ziehen könnte.
Der Fall hat bundesweit für Aufsehen gesorgt und wirft grundsätzliche Fragen zur Verschreibungspraxis von Psychopharmaka bei Kindern und Jugendlichen auf. Die endgültige rechtliche Bewertung der Handlungen Winterhoffs steht damit weiterhin aus.



