Bonn: Gericht verurteilt bekannten Kinderpsychiater wegen Körperverletzung
Im Prozess gegen den renommierten Kinderpsychiater Michael Winterhoff hat das Bonner Landgericht am 4. März 2026 sein Urteil gesprochen. Die Richter verurteilten den Angeklagten wegen Körperverletzung in mehreren Fällen zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig und kann angefochten werden.
Vorwürfe der Verordnung umstrittener Psychopharmaka
Laut Gerichtsbeschluss hat Winterhoff Kindern und Jugendlichen das Psychopharmakon Pipamperon zur Dauerbehandlung verordnet. Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage behauptet, er habe das Medikament ohne medizinische Notwendigkeit verschrieben und die Sorgeberechtigten nicht ausreichend über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt. Daraufhin forderte die Anklagebehörde eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.
Gericht sieht heilende Absicht, aber mangelnde Aufklärung
Die Richterin betonte jedoch, dass Winterhoff nicht aus schädlicher Absicht gehandelt habe. "Aus seiner ureigenen ärztlichen Überzeugung und in heilender Absicht", so die Richterin, habe er die Verordnungen vorgenommen. Das Gericht stellte fest, dass der Angeklagte Nebenwirkungen des Medikaments vermeiden wollte und Einwilligungen von den Sorgeberechtigten eingeholt hatte. Allerdings geschah dies in der irrigen Annahme, sie ausreichend aufgeklärt zu haben, was als mangelnde Sorgfalt gewertet wurde.
Winterhoff selbst wies die Vorwürfe während des Prozesses zurück, und seine Verteidiger plädierten auf Freispruch. Die Verhandlung hat bundesweit für Aufsehen gesorgt, da Winterhoff als bekannter Experte in der Kinderpsychiatrie gilt. Die Entscheidung des Gerichts unterstreicht die komplexe Balance zwischen ärztlicher Entscheidungsfreiheit und der Pflicht zur umfassenden Patientenaufklärung.



