12-Milliarden-Streit: Wer zahlt Kassenbeiträge für Bürgergeld-Empfänger?
12-Milliarden-Streit: Wer zahlt Beiträge für Bürgergeld?

Berlin – Ein gewaltiger Streit erschüttert die Gesundheitsreform: Wer übernimmt die Krankenkassenbeiträge für Millionen Bürgergeld-Empfänger? Gesundheitsministerin Nina Warken (46, CDU) pocht auf höhere Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt, doch Finanzminister Lars Klingbeil (48, SPD) lehnt dies strikt ab. Die finanzielle Dimension ist enorm: Rund zwölf Milliarden Euro zahlen sämtliche Beitragszahler für die medizinische Versorgung der Bürgergeld-Bezieher. Dieses Papier beleuchtet die wichtigsten Aspekte der Debatte.

Zahlen Bürgergeld-Empfänger eigene Beiträge?

Nein. Die Beiträge zur Krankenversicherung werden direkt vom Jobcenter an die Kassen überwiesen. Die Empfänger selbst müssen keine eigenen Zahlungen leisten.

Haben Bürgergeld-Empfänger Anspruch auf gleiche Leistungen?

Ja. Wer Bürgergeld bezieht, ist regulär gesetzlich krankenversichert und erhält alle Leistungen des Leistungskatalogs. Das bedeutet: identische Arztbesuche, Behandlungen und Medikamente wie jeder andere Versicherte.

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Wie groß ist das finanzielle Problem?

Die Krankenkassen beklagen eine unzureichende Finanzierung aus Bundesmitteln. Laut Techniker Krankenkasse fließen derzeit 144 Euro pro Monat und Bürgergeld-Empfänger aus dem Bundeshaushalt. Tatsächlich erforderlich wären jedoch über 400 Euro, um die realen Kosten zu decken. Die Differenz wird von den übrigen Beitragszahlern getragen.

Welche Forderungen werden erhoben?

Aus der Union kommt ein kontroverser Vorstoß: Falls keine zusätzlichen Bundesmittel bereitgestellt werden, sollen die Leistungen für Bürgergeld-Empfänger eingeschränkt werden. In einer internen Sitzung der Unionsfraktion erklärte Junge-Union-Chef Johannes Winkel (34, CDU): „Es ist nicht hinnehmbar, dass Nina Warken Einsparungen von 20 Milliarden vorlegt, die SPD jedoch beim Bürgergeld einfach ‚nein‘ sagt und damit durchkommt.“ Winkel betonte: „Es muss wieder einen Unterschied im Umfang der Gesundheitsversorgung machen, ob jemand Beiträge zahlt oder noch nie einen Beitrag geleistet hat.“

Müssen Bürgergeld-Empfänger Zuzahlungen leisten?

Ja. Die Gesundheitsreform sieht eine deutliche Erhöhung der Zuzahlungen vor, beispielsweise für verschreibungspflichtige Medikamente um 50 Prozent. Künftig sind mindestens 7,50 Euro und maximal 15 Euro pro Packung fällig, statt bisher 5 beziehungsweise 10 Euro. Allerdings gelten Belastungsgrenzen: zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens, für chronisch Kranke ein Prozent. Bei Bürgergeld-Empfängern wird der Regelsatz von 563 Euro pro Monat zugrunde gelegt. Daraus ergibt sich eine jährliche Belastungsgrenze von 135,12 Euro. Ist diese Summe erreicht, können Betroffene für den Rest des Kalenderjahres von weiteren Zuzahlungen befreit werden. Chronisch Kranke müssen lediglich 67,56 Euro aus eigener Tasche zahlen.

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