Rechtliche Auseinandersetzung um den Online-Verkauf von Medikamenten bei dm
Die Wettbewerbszentrale hat eine Klage eingereicht, um den Verkauf von apothekenpflichtigen Arzneimitteln durch die Drogeriemarktkette dm über das Internet juristisch überprüfen zu lassen. Seit kurzer Zeit bietet dm auf seiner Internetseite neben Drogerieartikeln auch Medikamente an, die normalerweise nur in Apotheken erhältlich sind. Der Versand dieser Mittel erfolgt über eine tschechische Versandapotheke, die von einer Konzerngesellschaft der dm-Gruppe betrieben wird.
Kernfrage: Vermischung von Drogerie- und Apothekensortiment
Im Zentrum des Rechtsstreits steht die grundsätzliche Frage, ob apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Webshop platziert werden dürfen, in dem zugleich Konsumgüter des täglichen Lebens verkauft werden. Die Wettbewerbszentrale kritisiert, dass das neue Geschäftsmodell das Drogeriesortiment mit dem den Apotheken vorbehaltenen Sortiment vermischt. Was im stationären Handel nicht zulässig wäre, etwa eine sogenannte Apothekenecke in einer Drogerie, könne auch im Internet nicht anders behandelt werden.
Eine Sprecherin des Landgerichts Karlsruhe bestätigte den Eingang der Klage, konnte jedoch zunächst keine näheren Angaben zum Inhalt machen. Der Drogeriemarktkette lag die Klage zunächst nicht vor. Sebastian Bayer, Geschäftsführer für Marketing und Beschaffung bei dm, erklärte, dass im Dezember eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten wurde, auf die fristgerecht geantwortet wurde. Seither habe es keine weitere Korrespondenz gegeben.
Apothekenrechtliche Bedenken und wirtschaftliche Beteiligungen
Die Wettbewerbszentrale moniert zudem, dass das Modell der Drogeriemarktkette mit apothekenrechtlichen Unabhängigkeits- und Beteiligungsregeln nicht vereinbar sei. Die gewählte Konstruktion über eine konzernangehörige tschechische Versandapotheke wird beanstandet, weil eine entsprechende wirtschaftliche Beteiligung an einer deutschen Apotheke unzweifelhaft unzulässig wäre. Dies berichtete die „Lebensmittelzeitung“, die zuvor über den Fall informiert hatte.
Das Verfahren ist von großer Bedeutung, da es eine Grundsatzfrage der Arzneimittelversorgung in Deutschland betrifft. Die Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf den Online-Handel mit Medikamenten und die Abgrenzung zwischen Drogerien und Apotheken haben. Die Wettbewerbszentrale sieht durch das Vorgehen von dm das Arzneimittel- und das Apothekenrecht verletzt und fordert eine klare rechtliche Einordnung.



