Rechtsstreit um dm-med: Drogeriekette verteidigt Online-Apotheke
Der Drogeriekonzern dm sieht sich mit einer Klage der Wettbewerbszentrale konfrontiert, die das neue Gesundheitsangebot „dm-med“ kritisiert. Der Verband wirft dem Unternehmen vor, Drogerie- und Apothekengeschäft unzulässig zu vermischen, insbesondere durch den Online-Verkauf apothekenpflichtiger Medikamente. Nach Ansicht der Wettbewerbshüter könnte dies gegen deutsche Apotheken- und Arzneimittelvorschriften verstoßen. Der Rechtsstreit könnte grundsätzliche Bedeutung für den Online-Verkauf von Medikamenten durch Handelsunternehmen erlangen.
Klage erreicht dm-Chef über LinkedIn
Im exklusiven Interview mit BILD erklärt dm-Chef Christoph Werner, dass sein Unternehmen die Klageschrift bislang nicht erhalten habe. „Uns wurde die Klage bis heute nicht zugestellt. Stattdessen habe ich zunächst über einen LinkedIn-Post der Wettbewerbszentrale davon erfahren“, so Werner. Er kritisiert den ungewöhnlichen Ablauf, bei dem öffentlich der Eindruck eines laufenden Verfahrens erzeugt werde, während die betroffene Partei den Inhalt der Klage noch nicht kenne. Das Landgericht Karlsruhe habe zudem bestätigt, dass die Wettbewerbszentrale die Gerichtsgebühren bislang nicht überwiesen habe, was eine Zustellung verhindere.
dm betont rechtliche Zulässigkeit
Werner weist die Vorwürfe der Wettbewerbszentrale entschieden zurück. „Das ist eine Unterstellung. Wir haben unser Angebot intensiv prüfen lassen, auch durch spezialisierte Kanzleien. Wir halten uns an alle gesetzlichen Vorgaben“, betont er. dm betreibe keine Apotheke, sondern eine Online-Plattform, auf der eine in Tschechien zugelassene Apotheke ihre Produkte anbiete. Dieses Plattformmodell sei im modernen Online-Handel absolut üblich, wie etwa bei Amazon, wo ebenfalls apothekenpflichtige Medikamente erhältlich seien.
Filialen als reine Abholpunkte
Ein zentraler Kritikpunkt ist die Möglichkeit, Medikamente in dm-Filialen abzuholen. Werner stellt klar, dass dies keine Vermischung der Geschäfte darstelle. „Der Kauf findet ausschließlich online statt. Die Filiale ist nur ein logistischer Abholpunkt – wie eine Paketstation“, erklärt er. Es gebe keine Beratung oder Transaktion im dm-Markt, und die Pakete seien verschlossen. Zudem handele es sich bei Bestellungen über dm.de und dm-med um zwei komplett getrennte Vorgänge mit separaten Rechnungen und Verpackungen.
Gründe für Auslandssitz und Zukunftsperspektive
Die Online-Apotheke von dm sitzt im Ausland, weil der Versand von Arzneimitteln aus EU-Ländern rechtlich erlaubt sei, während es in Deutschland regulatorische Einschränkungen gebe. Werner betont, dass dm nicht darauf abziele, Apotheken anzugreifen, sondern auf Veränderungen im Gesundheitsmarkt reagiere. „Der demografische Wandel, steigende Kosten und verändertes Kundenverhalten machen Innovation notwendig“, so der Konzernchef. Trotz der Klage sei dm überzeugt, dass das Angebot rechtlich zulässig sei, und werde den Streit notfalls bis zur letzten Instanz durchziehen. Seit dem Start Mitte Dezember entwickle sich das Geschäft mit dm-med zufriedenstellend, ohne dass Werbeausgaben getätigt wurden.



