Wer beim Stromanbieter E.ON war und nach einer Kündigung lange auf die Schlussrechnung warten musste, kann jetzt eine Entschädigung erhalten. Grund ist ein außergerichtlicher Vergleich zwischen dem Unternehmen und dem Verbraucherzentrale Bundesverband. Betroffene müssen jedoch selbst aktiv werden, um das Geld zu bekommen.
Hintergrund: Verstoß gegen gesetzliche Fristen
Laut Gesetz muss die Schlussrechnung nach einem Anbieterwechsel spätestens nach sechs Wochen vorliegen. E.ON hat diese Frist in zahlreichen Fällen überschritten. Daraufhin gingen viele Beschwerden beim Verbraucherzentrale Bundesverband ein. Der Verband klagte und bekam im März 2024 vor dem Landgericht München Recht. Da die Probleme nicht aufhörten, folgte ein weiteres Verfahren, das nun mit einer Einigung endete.
Wer hat Anspruch auf die Entschädigung?
Anspruchsberechtigt sind Kunden, die ihren Vertrag zwischen dem 20. März 2024 und dem 30. April 2026 beendet haben und länger als sechs Wochen auf die Schlussrechnung warten mussten. Ob ein Anspruch besteht, lässt sich online beim Verbraucherzentrale Bundesverband prüfen. Wichtig: Betroffene müssen die Zahlung selbst beantragen.
Höhe der Entschädigung
Die Höhe der Entschädigung hängt vom Guthaben oder der Nachzahlung ab. Liegt der Betrag unter 500 Euro, gibt es 15 Euro. Voraussetzung ist, dass bis zum 30. April 2026 eine Beschwerde eingereicht oder eine Beratung bei der Verbraucherzentrale genutzt wurde. Bei mehr als 500 Euro Guthaben oder Nachzahlung gibt es 30 Euro, auch ohne Beschwerde. Wer zusätzlich eine kostenpflichtige Beratung in Anspruch genommen hat, erhält weitere 30 Euro. Insgesamt sind so bis zu 60 Euro möglich.
So beantragen Sie die Zahlung
Den Antrag stellen Betroffene über das Kontaktformular auf der Webseite eon.de/verbraucheranfragen. Dort müssen die entsprechenden Daten eingegeben werden. E.ON prüft dann den Anspruch und zahlt die Entschädigung aus.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband empfiehlt allen ehemaligen Kunden, die von der Verspätung betroffen sind, ihren Anspruch zu prüfen und die Entschädigung zu beantragen. Es lohne sich, da das Geld schnell überwiesen werde.



