Rechtsstreit: Darf dm apothekenpflichtige Medikamente online verkaufen?
Rechtsstreit: Dm und Online-Verkauf von Medikamenten

Rechtsstreit um Online-Verkauf von Medikamenten bei dm

Die Wettbewerbszentrale hat eine juristische Prüfung des Verkaufs von apothekenpflichtigen Medikamenten über das Internet durch die Drogeriemarktkette dm eingeleitet. Seit kurzer Zeit bietet dm auf seiner Internetseite neben herkömmlichen Drogerieartikeln auch Arzneimittel an, die normalerweise nur in Apotheken erhältlich sind. Dies teilten die Wettbewerbshüter mit Sitz in Bad Homburg mit.

Vermischung von Sortimenten im Fokus

Im Kern des Rechtsstreits steht die Frage, ob apothekenpflichtige Arzneimittel in einem Webshop angeboten werden dürfen, in dem gleichzeitig Konsumgüter des täglichen Lebens verkauft werden. Die Wettbewerbszentrale kritisiert, dass bei diesem neuen Geschäftsmodell das Drogeriesortiment mit dem exklusiven Sortiment der Apotheken vermischt wird. Was im stationären Handel nicht zulässig wäre, beispielsweise eine sogenannte Apothekenecke in einer Drogerie, könne auch im Internet nicht anders behandelt werden.

Der Versand der Medikamente erfolgt über eine tschechische Versandapotheke, die von einer Konzerngesellschaft der dm-Gruppe betrieben wird. Die Wettbewerbszentrale sieht dadurch mögliche Verstöße gegen das Arzneimittel- und das Apothekenrecht. Eine Sprecherin des Landgerichts Karlsruhe bestätigte den Eingang einer entsprechenden Klage, konnte jedoch zunächst keine näheren Angaben zum Inhalt machen.

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Reaktion von dm und weitere Kritikpunkte

Der Drogeriemarktkette lag die Klage zunächst nicht vor. Sebastian Bayer, Geschäftsführer für Marketing und Beschaffung bei dm, erklärte, dass im Dezember eine Abmahnung der Wettbewerbszentrale erhalten wurde, auf die fristgerecht geantwortet wurde. Seitdem habe es keine weitere Korrespondenz zu diesem Thema gegeben.

Darüber hinaus moniert die Wettbewerbszentrale, dass das Geschäftsmodell von dm mit apothekenrechtlichen Unabhängigkeits- und Beteiligungsregeln nicht vereinbar sei. Die gewählte Konstruktion über eine konzernangehörige tschechische Versandapotheke wird beanstandet, weil eine ähnliche wirtschaftliche Beteiligung an einer deutschen Apotheke eindeutig unzulässig wäre. Dies berichtete bereits die „Lebensmittelzeitung“.

Grundsatzfrage der Arzneimittelversorgung

Das Verfahren ist von großer Bedeutung, da es weit über den konkreten Fall von dm hinausreicht und eine Grundsatzfrage der Arzneimittelversorgung in Deutschland betrifft. Es geht um die Abgrenzung zwischen dem regulierten Apothekenmarkt und dem freieren Online-Handel, insbesondere wenn große Drogerieketten in diesen Bereich expandieren.

Die Entscheidung könnte Präzedenzcharakter haben und die Zukunft des Online-Verkaufs von Medikamenten in Deutschland maßgeblich beeinflussen. Experten erwarten, dass der Rechtsstreit möglicherweise bis zu höheren Instanzen geführt wird, um Klarheit in dieser komplexen rechtlichen Grauzone zu schaffen.

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