Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, hat die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) geplante Teilkrankschreibung abgelehnt. In einem Interview mit der „Rheinischen Post“ bezeichnete Gassen den Vorschlag als „absurden Ansatz“. Er betonte, dass die geplante Regelung das genaue Gegenteil von Entbürokratisierung sei, obwohl alle von Bürokratieabbau sprächen.
Expertenkommission empfiehlt stufenweise Krankschreibung
Eine Expertenkommission hatte im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge erarbeitet, um die Ausgaben im Gesundheitssystem zu senken. Dabei wurde auch eine stufenweise Krankschreibung als sinnvoll erachtet. Ärztinnen und Ärzte sollten Arbeitnehmer demnach nicht nur ganz oder gar nicht arbeitsunfähig erklären können, sondern auch zu 75, 50 oder 25 Prozent. Ziel ist es, hohe Kosten durch Krankheitsausfälle im Job besser zu vermeiden. Vorbild für dieses Modell ist Schweden.
Gassen kritisiert zusätzlichen bürokratischen Aufwand
Gassen zufolge müssten Ärztinnen und Ärzte für eine solche Teilkrankschreibung eine Art Gutachten erstellen und dabei viele Details des Arbeitsverhältnisses beleuchten. Dafür wäre eine genaue Kenntnis von Arbeitsplatz und Arbeitsumständen notwendig. „Wie sollen die Kollegen das leisten, vielleicht würfeln?“, fragte der Kassenärzte-Chef. Er wies darauf hin, dass die Vergütung gleichzeitig zu den Vorschlägen gekürzt werde. „Das klingt nicht nur wie ein schlechter Witz, das ist auch einer.“
Gassen fordert Ausbau der Karenztage
Statt der Teilkrankschreibung bekräftigte Gassen seine Forderung nach einem Ausbau der Karenztage. „Ich erinnere an unseren Vorschlag, die Karenztage auszubauen und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst ab dem vierten Arbeitstag verpflichtend zu machen“, sagte er. Allein dadurch ließen sich rund 300 Millionen Euro jährlich sparen. „Das wäre ein echter Beitrag zum Bürokratieabbau.“
Expertenkommission hatte andere Schwerpunkte
Die Expertenkommission hatte sich bei ihrem Vorschlag jedoch nicht auf das Thema Bürokratie fokussiert. Neben der Frage der Kosten durch Fehlzeiten ging es ihnen auch darum, dass Beschäftigte trotz Krankheit wenn möglich in ihren sozialen Strukturen und einer Tagesstruktur eingebettet blieben. Insbesondere bei psychischen Erkrankungen könne dies Betroffene stabilisieren und einen flexibleren und früheren Wiedereinstieg in den Beruf ermöglichen.



