Änderungen am Gesundheits-Sparpaket: Koalition einigt sich auf 16,3 Mrd. Euro
Änderungen am Gesundheits-Sparpaket: 16,3 Mrd. Euro geplant

Änderungen am Gesundheits-Sparpaket: Koalition einigt sich auf 16,3 Milliarden Euro

Im Ringen um Entlastungen der gesetzlichen Krankenkassen und stabile Beiträge zeichnen sich noch Änderungen am geplanten Sparpaket ab. Das Kabinett soll die Gesetzespläne von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) an diesem Mittwoch auf den Weg bringen. In letzten Abstimmungen ergab sich ein Einsparvolumen für 2027 von 16,3 Milliarden Euro, wie die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen erfuhr. Dies übertrifft das erwartete Defizit bei den Kassen von 15,3 Milliarden Euro. Ursprünglich hatte Warken Einsparungen von 19,6 Milliarden Euro für 2027 vorgesehen.

Ausgabenbremsen und höhere Zuzahlungen

Im Fokus stehen Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken und der Pharmabranche, aber auch höhere Zuzahlungen für Medikamente und Einschränkungen der Mitversicherung von Ehepartnern. In der Koalition gab es zuletzt Diskussionen über Änderungen, unter anderem auch eine stärkere Steuerfinanzierung der Versorgungskosten von Bürgergeldempfängern. Ein neuer Entwurf des Gesundheitsministeriums von Dienstag besagt: „Die in den letzten fünf bis sieben Jahren sehr hohen Vergütungssteigerungen in allen Bereichen des Gesundheitswesens werden auf ein Maß begrenzt, das den Lohn- und Einkommenszuwächsen in der Gesamtwirtschaft entspricht und gleichzeitig die Vergütungsgerechtigkeit zwischen den Sektoren stärkt.“

Änderungen bei der Mitversicherung

Vorgesehen sind auch Änderungen an bisherigen Plänen – etwa bei der Beschränkung der kostenlosen Mitversicherung. Kassenmitglieder mit beitragsfrei mitversicherten Ehegatten sollen künftig einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen, wie es in dem der dpa vorliegenden Entwurf heißt. Zunächst waren 3,5 Prozent geplant. Gratis mitversichert bleiben sollen Kinder, Eltern von Kindern bis zum siebten Geburtstag, Eltern von Kindern mit Behinderungen sowie Menschen mit pflegebedürftigen Angehörigen und Personen im Regel-Rentenalter.

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Stärkere Steuerfinanzierung

Laut Entwurf ist nun auch ein „Einstieg in die kostendeckende Finanzierung“ der Gesundheitsversorgung von Bürgergeldbeziehern vorgesehen. Dafür sollen im nächsten Jahr zunächst 250 Millionen Euro zusätzlich aus dem Bundesetat bereitgestellt werden – der Betrag soll in den Folgejahren schrittweise anwachsen. Zugleich soll der reguläre Bundeszuschuss an die gesetzliche Krankenversicherung von derzeit 14,5 Milliarden Euro gekürzt werden. Von 2027 bis 2030 sollen jeweils 12,5 Milliarden Euro pro Jahr fließen. Der Bund zahlt für Bürgergeldbezieher, die generell gesetzlich versichert sind, einen pauschalen Beitrag von derzeit 144 Euro im Monat. Um die Kosten zu decken, müssten es nach einem Gutachten im Auftrag der Kassen aber rund 311 Euro sein. Eine Regierungskommission erläuterte, dass die Kassen daher rund zwölf Milliarden Euro im Jahr dafür aufbringen, die aber aus dem Bundeshaushalt kommen sollten. Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) hatte dies zuletzt abgelehnt, sich aber offen für Ideen gezeigt. Bei einer Finanzierung über Steuergeld sind auch Privatversicherte beteiligt.

Zuckersteuer geplant

Dem Entwurf zufolge soll nun auch ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet werden, um ab 2028 eine Abgabe auf zuckergesüßte Getränke einzuführen. Das geschätzte Aufkommen von jährlich 450 Millionen Euro soll dann der Krankenversicherung zugutekommen. Hintergrund sind Empfehlungen einer von Warken eingesetzten Kommission für die Reform. Das Expertengremium schlug unter anderem die Einführung einer gestaffelten Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke wie Colas und Limonaden vor. Ärzte und Verbraucherschützer werben seit langem für eine Zuckersteuer als Anreiz für eine gesündere Ernährung und weniger Übergewicht und Diabetes, vor allem bei Kindern. Die Lebensmittelbranche macht jedoch Front gegen solche Forderungen.

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