Brandenburgs Rettungsdienste in der Finanzkrise: Gebühren abgewendet, aber Lösung noch offen
Rettungsdienst-Finanzierung in Brandenburg: Gebühren vorerst abgewendet

Rettungsdienste in Brandenburg: Finanzstreit gefährdet Patientenversorgung

Die Finanzierung der lebenswichtigen Rettungseinsätze in Brandenburg entwickelt sich zu einem ernsten Patientenfall für das gesamte System. Nach einem Spitzengespräch am Dienstag verkündete Gesundheitsminister René Wilke von der SPD zwar ein vorläufiges Moratorium, das drohende Gebührenbescheide in Cottbus und im Landkreis Dahme-Spreewald zunächst vom Tisch wischt. Doch der Minister machte deutlich: "Ich wünsche mir, dass das künftig wieder funktioniert, ohne dass es eskaliert." Eine endgültige Einigung zwischen Kommunen und Krankenkassen bleibt weiterhin offen.

Das Kernproblem: Transparente Kosten und Erstattungsstreitigkeiten

Im Normalfall regeln Satzungen, dass Landkreise und kreisfreie Städte die Kosten für Rettungswagen- und Notarzteinsätze vorfinanzieren, während die Krankenkassen diese Summen später erstatten. Doch genau an dieser Stelle hakt es. Der Verband der Ersatzkassen Berlin/Brandenburg pocht auf nachvollziehbare und plausible Zahlen. In Cottbus etwa halten die Ersatzkassen eine Kostensteigerung von rund 30 Prozent zwischen 2024 und 2025 für nicht nachvollziehbar. Ähnliche Probleme gibt es im Landkreis Dahme-Spreewald.

Gebührengefahr für Bürgerinnen und Bürger vorerst gebannt

Die unmittelbare Gefahr, dass Patientinnen und Patienten für Rettungseinsätze zur Kasse gebeten werden, ist zunächst abgewendet. Gesundheitsminister Wilke teilte mit, dass in acht Brandenburger Kreisen und kreisfreien Städten aktuell keine Probleme bestehen, während acht weitere noch verhandeln. Hinzu kommen die beiden "Krisenfälle" Cottbus und Dahme-Spreewald.

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Der Minister zeigt sich optimistisch: "Ich sehe eine Einigungsfähigkeit auf allen Seiten, so dass Bürgerinnen und Bürger nicht zahlen müssen." Diese Einschätzung teilt Karina Dörk, CDU-Landrätin des Kreises Uckermark, die von einer gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten für eine dauerhafte Lösung spricht.

Cottbus und Dahme-Spreewald: Zwei Kommunen unter Druck

In Cottbus hatte die Stadtverwaltung bereits angekündigt, ab Ende März zunächst rund 1.000 Patientinnen und Patienten Gebührenbescheide für Rettungseinsätze aus Januar 2025 zuzusenden. Oberbürgermeister Tobias Schick von der SPD zeigte sich nach dem Spitzengespräch erleichtert: "Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger nicht belasten." Die Stadt hatte den Krankenkassen vorgeworfen, sich zu weigern, die Kosten für 2025 vollständig zu übernehmen - eine Anschuldigung, die die Kassen zurückwiesen.

Im Landkreis Dahme-Spreewald standen ähnliche Maßnahmen bevor. Landrat Sven Herzberger betonte nach dem Treffen: "Die 112 muss man rufen können, ohne sich Sorgen zu machen, dass man dann mit Gebühren belastet wird." Rebecca Zeljar, Leiterin der Ersatzkassen Berlin/Brandenburg, bekräftigte, dass die Kassen dieses Ziel weiterhin unterstützen wollen.

Kein neues Problem, aber neue rechtliche Herausforderungen

Die Finanzierungsprobleme der Brandenburger Rettungsdienste sind kein neues Phänomen. Bereits im April 2025 hatte Ministerpräsident Dietmar Woidke Druck für eine Lösung gemacht. Nachdem der Kreis Märkisch-Oderland Gebührenbescheide verschickt hatte, verkündete die damalige Gesundheitsministerin Britta Müller im Sommer, dass Rettungsfahrten gebührenfrei bleiben sollten. Acht Kreise einigten sich damals mit den Kassen, in den übrigen gab es bereits Einigungen.

Eine neue rechtliche Herausforderung entstand jedoch im Januar durch ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg. Das Gericht entschied, dass Leerfahrten nicht von den Krankenkassen übernommen werden müssen. Gesundheitsminister Wilke betont allerdings, dass diese Fahrten ohne Krankentransport nicht das Kernproblem darstellen.

Der Weg nach vorn: Neue Gespräche und Gesetzesinitiativen

Nun beginnt der Prozess praktisch von Neuem. Noch vor Ostern sollen weitere Gespräche zwischen allen Beteiligten starten. Gesundheitsminister Wilke setzt dabei nicht nur auf direkte Verhandlungen, sondern auch auf zwei legislative Initiativen: ein neues Notfallgesetz des Bundes und eine Novelle des Rettungsdienstgesetzes in Brandenburg.

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Der Minister drängt auf eine zügige Lösung, macht aber auch deutlich, dass er nicht mit der Faust auf den Tisch hauen will. Im Gesundheitsausschuss des Landtags erklärte er: "Am Ende bleibt es dabei, dass eine Einigung erzielt werden muss und daran wollen wir mitwirken." Die nächsten Wochen werden zeigen, ob Brandenburgs Rettungsdienste aus ihrer finanziellen Notlage finden können, ohne die Bürgerinnen und Bürger zusätzlich zu belasten.