Neuer Anlauf für Widerspruchslösung bei Organspenden im Bundestag
Widerspruchslösung: Neuer Anlauf für Organspenden

Eine neue ethische Debatte zur Organspende steht im Bundestag bevor: Eine fraktionsübergreifende Gruppe von Abgeordneten fordert die Einführung einer Widerspruchslösung, während eine andere Gruppe strikt dagegen ist. „Es geht am Ende darum, aus Organspende den Regelfall zu machen“, sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann bei der Vorstellung des Entwurfs.

Künftig solle jeder volljährige und einwilligungsfähige Mensch möglicher Organspender sein, wenn er eingewilligt oder nicht explizit widersprochen habe, erläuterte die SPD-Abgeordnete und Ärztin Sabine Dittmar. „Jeder von Ihnen und von uns kann zum Lebensretter, zur Lebensretterin werden“, ergänzte Connemann. Bislang muss man seine Bereitschaft dokumentieren, etwa mit einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Ohne eine solche Willensbekundung werden im Todesfall die Angehörigen mit der Frage konfrontiert.

Am Ende solle der eigene Wille entscheiden, betonte Connemann. „Dieser eigene Wille ist am besten mit einem Ja zu hinterlegen, wenn er aber nicht hinterlegt wird, gehen wir davon aus, dass das Schweigen an dieser Stelle eine Zustimmung ist.“ Konkret solle jeder 18-Jährige durch ein Anschreiben darauf hingewiesen werden, „dass er sich entscheiden sollte und dass seine Nichtentscheidung als Zustimmung gilt“.

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Bisher hat „alles nichts bewirkt“

In den vergangenen Jahren sei bereits viel getan worden, um mehr lebensrettende Spenderorgane zu erreichen, etwa durch Verbesserungen in den Krankenhäusern, sagte die Wirtschaftsstaatssekretärin. „Aber alles das hat nichts bewirkt.“ Dittmar kündigte eine umfassende Aufklärungs- und Informationskampagne an. Über 85 Prozent der Menschen in Deutschland stünden nach Umfragen der Organspende positiv gegenüber, 75 Prozent äußerten sich klar, selbst spenden zu wollen. Doch die tatsächlich dokumentierte Spendebereitschaft liege deutlich dahinter.

2025 haben laut Deutscher Stiftung Organtransplantation (DSO) 985 Menschen nach ihrem Tod ein oder mehrere Organe gespendet. Rund 3.000 Organe hätten transplantiert werden können. Auf der Warteliste standen rund 8.200 Menschen. Die DSO begrüßte den Gesetzentwurf als „ein Signal der Hoffnung für die Patientinnen und Patienten auf den Wartelisten“.

„Wie soll ich das entscheiden?“

Der Grünen-Abgeordnete Armin Grau sieht in einer Widerspruchsregelung insbesondere eine Entlastung der Angehörigen. Sie stünden dann „nicht mehr unter dem großen Druck, nach dem mutmaßlichen Willen der Verstorbenen entscheiden zu müssen“, sagte der Neurologe. Heute sei ein typischer Satz von Angehörigen in der Klinik: „Herr Doktor, wie soll ich das entscheiden?“ Bei einer solchen Entscheidung ohne Grundlage werde heute nur eine Zustimmungsrate von 23 Prozent erreicht. Später würden die Angehörigen eine negative Entscheidung oft bereuen.

Der CSU-Abgeordnete Peter Aumer sagte, bei Eurotransplant, einem grenzüberschreitenden Verbund für die Vermittlung von Organspenden, sei Deutschland das einzige Land ohne Widerspruchslösung. „Deshalb sind wir Schlusslicht bei den Organspendezahlen.“ So habe Österreich doppelt so hohe und Spanien dreimal so hohe Zahlen. Aumer wies darauf hin, dass in den deutschen Transplantationszentren 2025 insgesamt 3.256 Organe nach postmortaler Spende transplantiert, aber nur 3.020 Organe in Deutschland entnommen wurden. „Wir sind Nettoempfänger, wir profitieren in Deutschland von der Widerspruchslösung und schließen die aber gleichzeitig aus.“

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Neue ethische Debatte im Bundestag

Am Vortag hatte bereits eine weitere Gruppe – ebenfalls aus Abgeordneten von CDU, CSU, SPD, Linken und Grünen – vor einer Widerspruchsregelung gewarnt. Diese wäre ein „Grundrechtseingriff“, so diese Parlamentarier. Der CDU-Abgeordnete Michael Brand, der den fraktionsübergreifenden Antrag für mehr freiwillige Organspenden mitinitiiert hatte, mahnte: „Wenn fast überall, wie im Internet, bei Datenschutz, Verträgen und anderen zurecht die aktive Zustimmung, also ein ausdrückliches Ja, die Voraussetzung ist, dann kann es ja wohl ausgerechnet beim eigenen Körper nicht sein, dass jeder, der nicht Nein sagt, vom Staat zum Organspender erklärt wird.“ Verbessert werden müssten jedoch Möglichkeiten zur Abgabe einer Erklärung, zum Beispiel in Bürgerämtern. Grau hingegen versicherte: „Niemand wird gegen seinen Willen zum Organspender oder zur Organspenderin.“

Somit steuert der Bundestag erneut auf eine ethische Debatte im Plenum zu, bei der die im normalen Politikbetrieb üblichen Fraktionsgrenzen nicht zählen. Dittmar sagte, angestrebt sei die erste Lesung des Antrags ihrer Gruppe vor der Sommerpause, eine Entscheidung vor Jahresende. Wegen langer Übergangsfristen zur breiten Information der Menschen solle das Gesetz dann am 1. Januar 2030 „scharf geschaltet“ werden.

Gruppe hofft auf Mehrheit

Ein erster Anlauf für eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert. Dittmar sagte, sie gehe aber davon aus, dass viele Abgeordnete ihre Meinung geändert hätten und es in den beteiligten Fraktionen ausreichende Mehrheiten gebe. Auf die AfD will die Gruppe in der Frage nicht zugehen. Unterstützung erhoffen sich die Anhänger der Widerspruchslösung von den Ländern. Denn im vergangenen Jahr hatte der Bundesrat einen Gesetzentwurf zu ihrer Einführung eingebracht.