Der SPIEGEL hat seinen Artikel über den Fall der Schauspielerin Collien Fernandes in allen wesentlichen Punkten erfolgreich verteidigt. Die Pressekammer des Landgerichts Hamburg entschied am Donnerstag, dass die Veröffentlichung des Magazins ganz überwiegend rechtmäßig und angemessen war. Insbesondere durften die enthüllten Vorwürfe gegen Christian Ulmen, den Ex-Mann von Fernandes, durch den SPIEGEL so öffentlich gemacht werden, wie in dem Artikel vom 19. März: Es geht dabei um den Verdacht digitaler Gewalt und körperlicher Übergriffe. Die Veröffentlichung löste deutschlandweit eine breite gesellschaftspolitische Debatte aus.
Nur ein Nebenpunkt beanstandet
Lediglich in einem Nebenpunkt zu prozessualen Details eines Ermittlungsverfahrens gegen Ulmen in Spanien verfügte das Gericht eine Unterlassung. Das bedeutet, dass der SPIEGEL die entsprechende Passage im Artikel leicht verändern muss. Die Entscheidung stellt einen ersten wichtigen Erfolg in der Auseinandersetzung um die Berichterstattung dar. Ulmen kann dagegen Rechtsmittel einlegen. Der SPIEGEL wird gegen die Unterlassung hinsichtlich der Textpassage zum Gerichtsverfahren in Spanien Widerspruch einlegen.
Fernandes' Vorwürfe gegen Ulmen
Unter den Überschriften »Du hast mich virtuell vergewaltigt« (Online) und »Entblößt im Netz« (Print) berichtete der SPIEGEL im März, dass Fernandes den Schauspieler und Moderator Christian Ulmen in Spanien angezeigt hatte. Demnach soll Ulmen in sozialen Medien täuschend echt aussehende Fakeprofile von Fernandes erstellt und darüber Hunderte Männer kontaktiert haben. Über die Accounts soll er sich als Fernandes ausgegeben und mit Usern Chats und Gespräche mit sexuellen Inhalten geführt haben; er soll erotische Bilder und Videos verschickt haben, die den Eindruck erweckten, als handele es sich um Aufnahmen von Fernandes. Diesen Vorwürfen widersprachen Ulmen und seine Anwälte vor Gericht nicht. Der Verdacht, dass er im Namen von Fernandes Fakeprofile erstellt und sie »digital vergewaltigt« habe, war gar nicht Gegenstand des Rechtsstreits mit dem SPIEGEL und darf schon deswegen weiter berichtet werden.
Kern des Rechtsstreits
Die Auseinandersetzung betraf im Kern lediglich die Frage, wie der SPIEGEL im Kontext des Artikels über das Thema Deepfakes schrieb und ob auch über den Verdacht berichtet werden durfte, Ulmen sei gegenüber Fernandes körperlich übergriffig gewesen. Das Landgericht bestätigte nun, dass die entsprechenden Formulierungen innerhalb des Artikels legitim waren, es erkannte in den Textpassagen eine »zulässige Verdachtsberichterstattung«. Hinsichtlich des Verdachts, Ulmen könnte Deepfakes verschickt haben, schrieb das Gericht in seinem Beschluss, dass er »in zulässiger Weise verbreitet« worden sei. Und weiter: »Insbesondere liegt der notwendige Mindestbestand an Beweistatsachen dafür vor, der Antragsteller [Ulmen] habe von Dritten erstellte Deepfake-Videos, welche seine Ex-Frau zeigen, verbreitet.«
An anderer Stelle schreibt das Gericht, der SPIEGEL-Artikel sei »nicht vorverurteilend« und entfalte »keine unzulässige Prangerwirkung«.
Was Christian Ulmen dem SPIEGEL vorwarf
Die Berliner Kanzlei Schertz Bergmann vertritt Ulmen seit der SPIEGEL-Veröffentlichung. Bereits kurz nachdem der Artikel erschienen war, kündigten die Anwälte an, presserechtlich dagegen vorgehen zu wollen. Knapp zwei Wochen später reichten sie beim Landgericht Hamburg einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ein, den sie später noch ergänzten. Ulmen zielte auf mehrere Aspekte des Berichts. Bemerkenswert ist, dass seine Anwälte den Kernvorwurf von Fernandes, die »digitale Vergewaltigung«, gar nicht beanstandeten. Stattdessen sollte dem SPIEGEL laut ursprünglichem Antrag Folgendes untersagt werden:
- den Verdacht zu erwecken, dass Ulmen Deepfake-Videos, die Fernandes zeigen, hergestellt und verbreitet habe (nach späterer Präzisierung des Antrags: hergestellt und/oder verbreitet habe);
- den Verdacht zu erwecken, dass Ulmen gegenüber seiner Ex-Frau wiederholt (nach späterer Präzisierung des Antrags: jeweils mindestens einmal) körperliche Übergriffe und Körperverletzungen begangen und sie schwer bedroht habe;
- hinsichtlich eines Gerichtstermins im März in Palma de Mallorca zu schildern, dass Ulmen gefehlt habe und nicht aufgetaucht sei – jedenfalls sofern nicht zugleich erwähnt werde, dass er nicht geladen gewesen sei.
Ulmens Anwälte schoben später noch zwei weitere Anträge nach, denen zufolge der SPIEGEL auch Folgendes unterlassen sollte: hinsichtlich eines Vorfalls im Januar 2023 auf Mallorca den Verdacht zu erwecken, Ulmen habe Fernandes in der gemeinsamen Wohnung körperlich misshandelt und/oder gewaltsam daran gehindert, die Wohnung zu verlassen; den Inhalt einer E-Mail wiederzugeben, die Ulmen Ende 2024 seinem Anwalt schrieb. In der E-Mail hatte er eingeräumt, Fakeprofile im Namen seiner damaligen Frau erstellt und darüber Pornovideos verbreitet zu haben, die den Eindruck erwecken sollten, es handele sich um Videos von ihr.
Wie das Gericht zu Vorwürfen digitaler Gewalt entschied
Der SPIEGEL wies alle Punkte im Verfügungsantrag von Ulmens Anwälten zurück. Der Rechtsanwalt Marc-Oliver Srocke von der Kanzlei JBViniol vertrat das Magazin dabei, er reichte mehrere Schriftsätze beim Landgericht ein. Mit Erfolg: In seiner Entscheidung folgte die Pressekammer nun in weiten Teilen den Argumenten des SPIEGEL. In seinem Artikel hatte sich das Magazin an dem unbestrittenen Vorwurf orientiert, Ulmen habe im Internet gefundene Videos verschickt, die den Eindruck erwecken sollten, es handele sich um private Aufnahmen seiner Ex-Frau. Dennoch sieht das Gericht durch den Gesamtzusammenhang des Artikels den Verdacht erweckt, bei dem von Ulmen verbreiteten Material habe es sich speziell auch um Deepfakes gehandelt – also mittels KI gefälschter Aufnahmen. Für einen solchen Verdacht sieht das Gericht – den Argumenten des SPIEGEL folgend – hinreichende Indizien. Daher durfte hierüber auch berichtet werden.
Die Richter erkennen ausdrücklich an, dass in diesem Bereich ein »Mindestbestand an Beweistatsachen« vorliege. Das bedeutet, dass der SPIEGEL bei seiner Recherche genügend Indizien gesammelt hatte, um so zu berichten, wie er es schließlich getan hat. Das ist eine zentrale Voraussetzung für die zulässige Veröffentlichung des Verdachts. Die Gerichtsentscheidung in diesem Punkt ist besonders brisant für Ulmen – und für seine Anwälte: Die Pressekammer hält es für zulässig, den Verdacht zu verbreiten, dass er speziell auch Deepfakes an andere verschickt hat, die vermeintlich Fernandes zeigen sollten. Es ist bemerkenswert, dass er vor Gericht und über die Öffentlichkeitsarbeit seiner Anwälte gegen einen Verdacht vorgegangen ist, den der SPIEGEL so gar nicht explizit berichtet hat. Nun bekommt er vom Gericht attestiert, dass ebendieser Verdacht besteht und berichtet werden darf.
Ulmens Hoffnung scheint gewesen zu sein, mit einem erfolgreichen Vorgehen gegen einen Nebenaspekt zu verschleiern, dass der Kernvorwurf unbestritten geblieben ist: die »digitale Vergewaltigung« von Fernandes über Fakeprofile und mittels Pornovideos, die den Eindruck erwecken sollten, sie zeigten seine Ex-Frau. Seine Anwälte argumentierten, die mutmaßlich von ihm im Namen von Fernandes verschickten Videos, die ihr zum Verwechseln ähnlich sahen, sollen zumindest keine Deepfakes gewesen sein. SPIEGEL-Anwalt Srocke griff diese Art der Verteidigung in seiner Stellungnahme auf. Der Versuch, hier einen vermeintlichen Unterschied zu suggerieren, schrieb er, sei »genauso gehaltvoll und überzeugend wie das Vorbringen, man habe das Unfallopfer mit einem BMW statt einem Audi überfahren.« Der Verdacht, Ulmen habe Deepfake-Videos auch selbst hergestellt, wurde laut der Pressekammer im SPIEGEL-Artikel nicht erweckt.
Wie das Gericht zu Vorwürfen körperlicher Übergriffe entschied
Bezüglich des Verdachts, Ulmen sei körperlich übergriffig gewesen und habe Körperverletzungen begangen, sieht das Gericht den Mindestbestand an Beweistatsachen als gegeben. Dem SPIEGEL lagen also auch in diesem Punkt genügend Indizien vor, um darüber berichten zu können. Die gesamten Vorwürfe seien »in äußerungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise verbreitet« worden, heißt es in dem Beschluss des Landgerichts. Für die Entscheidung in diesem Punkt spielten hauptsächlich vom SPIEGEL eingereichte Belege wie eidesstattliche Versicherungen und Fotos von blauen Flecken eine Rolle. Collien Fernandes hatte ihre Schilderungen an Eides Statt versichert. Das bedeutet, sie würde sich strafbar machen, wenn diese vor Gericht vorgelegt würde und dann herauskäme, dass sie gelogen habe. Ihre Schilderungen erachtete das Gericht als glaubhaft, da Fernandes »detailreich und umfassend über den aus ihrer Sicht wahrgenommenen Sachverhalt berichtet« habe sowie keine »überschießende Belastungstendenz« aufweise. Auch eine entsprechende Versicherung der Schwester von Fernandes hielt das Gericht für glaubhaft. Es seien »keine Anhaltspunkte ersichtlich, aufgrund derer an ihren Schilderungen zu zweifeln wäre.« Zudem entschied das Gericht hinsichtlich der angegriffenen Passagen zum Vorfall im Januar 2023 und zu Ulmens E-Mail an seinen Anwalt zugunsten des SPIEGEL. Mit Blick auf das Geständnis, das Ulmen einst per E-Mail an seinen Anwalt geschickt hatte, hielt das Gericht in seinem Beschluss fest: »Die Authentizität dieser E-Mail ist zwischen den Parteien unstreitig.« Nur in Bezug auf den Gerichtstermin in Spanien hält die Kammer den Anspruch auf Unterlassung für begründet. Der SPIEGEL hat seinen Artikel in diesem Punkt vorerst bereits transparent geändert.
Was von dem Rechtsstreit bleibt
Man kann den Stand der Auseinandersetzung so zusammenfassen: Der Kernvorwurf der »virtuellen Vergewaltigung« bleibt unbestritten. Der bislang allenfalls erweckte Verdacht, Ulmen habe Deepfake-Videos verbreitet, kann demnach – gerichtlich abgesegnet – vorerst offensiv berichtet werden. Genauso wie den Verdacht der körperlichen Übergriffe. Abgesehen davon, dass der SPIEGEL seine Veröffentlichung zum Fall Fernandes hinsichtlich des Gerichtstermins auf Mallorca leicht abändern musste, hatte Christian Ulmen vor dem Landgericht keinen Erfolg. Vermutlich wird er nun vor das Hamburger Oberlandesgericht ziehen. Sollte es so kommen, wird der SPIEGEL seine Berichterstattung auch dort verteidigen.



