Supreme Court: Versand von Abtreibungspillen in USA bleibt vorerst erlaubt
Supreme Court: Abtreibungspillen-Versand bleibt vorerst erlaubt

Der Oberste Gerichtshof der USA hat am Donnerstag entschieden, dass die Abtreibungspille Mifepriston vorerst weiterhin online verschrieben und per Post versendet werden darf – ohne dass ein persönlicher Arztbesuch erforderlich ist. Das oberste Gericht setzte damit Einschränkungen einer unteren Instanz aus, während das Verfahren um das Medikament fortgesetzt wird.

Hintergrund des Rechtsstreits

Anfang Mai hatte ein Bundesberufungsgericht in New Orleans den Zugang zu Abtreibungspillen auf dem Postweg vorläufig stark eingeschränkt. Ein Richtergremium setzte eine Regelung der US-Arzneimittelbehörde FDA außer Kraft, die den Versand von Mifepriston nach telemedizinischer Verschreibung erlaubt hatte. Hintergrund war eine Klage des republikanisch regierten Bundesstaats Louisiana, der argumentierte, die FDA-Regelung untergrabe sein nahezu vollständiges Abtreibungsverbot.

Bedeutung der telemedizinischen Verschreibung

Die telemedizinische Verschreibung mit anschließender Zustellung per Post hatte sich in den vergangenen Jahren zu einem der wichtigsten Wege für Schwangerschaftsabbrüche in den USA entwickelt. Nachdem der Oberste Gerichtshof 2022 das Grundsatzurteil Roe v. Wade gekippt hatte, das ein landesweites Recht auf Abtreibung garantierte, erließen viele Bundesstaaten eigene, teils sehr strenge Verbote. In der Folge gewann die telemedizinische Verschreibung stark an Bedeutung. Mifepriston wird inzwischen bei der Mehrheit der Schwangerschaftsabbrüche in den USA eingesetzt.

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Entscheidung des Supreme Court

Der Supreme Court setzte die Einschränkungen des Berufungsgerichts mit seiner Entscheidung vom Donnerstag vorläufig außer Kraft. Zuvor hatten Hersteller des Medikaments den Supreme Court im Eilverfahren angerufen und vor erheblichen Auswirkungen auf die Versorgung gewarnt. Mit der aktuellen Entscheidung bleibt es zunächst bei der erlaubten Praxis des Postversands. Die endgültige Entscheidung in dem Rechtsstreit steht jedoch noch aus.

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