Gericht: 60 Meter zur Mülltonne sind zumutbar für Anwohner
60 Meter zur Mülltonne sind zumutbar

Streit um Mülltonnen-Standort in Bad Vilbel

Ein Anwohner der hessischen Stadt Bad Vilbel ist vor dem Verwaltungsgericht Gießen mit einem Eilantrag gescheitert, in dem er sich gegen einen neuen Abholplatz für seine Mülltonnen wehrte. Der Mann muss seine Tonnen nun 60 Meter weit zu einem Sammelpunkt bringen, wie das Gericht entschied. Zuerst hatte die Frankfurter Allgemeine Zeitung über den Fall berichtet.

Hintergrund des Rechtsstreits

Der betroffene Anwohner wohnt in einer Sackgasse mit Wendehammer. Bislang hatten die Müllwerker die Tonnen zu Fuß abgeholt und in der Straßeneinfahrt entleert. Die Bewohner mussten die Behälter anschließend wieder an ihren ursprünglichen Standort zurückbringen. Im Herbst des vergangenen Jahres legte die Stadt Bad Vilbel jedoch einen neuen, zentralen Abholplatz fest. Zur Begründung hieß es, eine Zufahrt zum Grundstück sei aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen nicht möglich.

Der Anwohner zog vor Gericht und argumentierte, dass die Straße problemlos befahren werden könne. Zudem verwies er darauf, dass in vergleichbaren Straßen der Stadt der Müll weiterhin direkt an den Grundstücken abgeholt werde.

Breites Pickt-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App für Telegram

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen

Das Verwaltungsgericht Gießen lehnte den Eilantrag ab und stellte fest, dass der Anwohner keinen Anspruch auf einen Abstellplatz direkt bei seinem Grundstück habe. Die geltende Abfallsatzung der Stadt Bad Vilbel erlaube durchaus einen vom Grundstück entfernten Abholort. Zwar sei die Zufahrt zum Grundstück tatsächlich nicht unmöglich, jedoch aus verkehrsrechtlichen Gründen nicht zulässig. So sei es bei Sammelfahrten grundsätzlich zu vermeiden, rückwärtszufahren.

Das Gericht betonte, dass der eigene Transport der Müllbehälter für den Anwohner zumutbar sei, unter Berücksichtigung einer angemessenen Lastenverteilung im Kreislaufwirtschaftssystem. Auch der Hinweis des Mannes auf die Praxis in anderen Straßen verfing nicht. Die Rechtsordnung kenne kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht, so die Richter.

Weiterer Rechtsweg möglich

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Der Anwohner kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen. Der Fall zeigt, dass Kommunen bei der Festlegung von Abholorten für Mülltonnen einen gewissen Spielraum haben, solange die Zumutbarkeit für die Anwohner gewahrt bleibt.

Müllwerker legen täglich weite Strecken zurück: Ein Werker wie Ali Kizilay geht an einem Arbeitstag mehr als 20.000 Schritte und leert im Team bis zu 900 Tonnen. Dabei kommt es nicht selten vor, dass verbotenerweise Gegenstände im Restmüll landen.

Pickt After-Article-Banner — kollaborative Einkaufslisten-App mit Familien-Illustration