Der Streit um den Verkauf der ehemaligen Salzlandkliniken in Sachsen-Anhalt erreicht eine neue Eskalationsstufe. Nachdem der Salzlandkreis eine Zwangsvollstreckung gegen den Klinikbetreiber Ameos eingeleitet hat, erhebt das Unternehmen nun schwere Vorwürfe gegen den Landkreis und kündigt rechtliche Schritte an.
Vertragsverstoß aus Sicht von Ameos
Laut Kaufvertrag dürfen die Parteien Erklärungen über den Vertragsinhalt nur in gegenseitiger Abstimmung abgeben. Ameos wirft dem Landkreis vor, gegen dieses Veröffentlichungsverbot und das Abstimmungsgebot verstoßen zu haben. „Der Landrat wird dafür persönlich zur Rechenschaft gezogen“, erklärte eine Ameos-Sprecherin gegenüber der Deutschen Presse-Agentur. Der Salzlandkreis weist dies entschieden zurück: Man habe lediglich Auskunft zu ohnehin öffentlichen Gerichtsverfahren gegeben.
Millionenforderung und Zwangsvollstreckung
Hintergrund des Konflikts ist ein jahrelang zurückliegender Klinikverkauf. Dem Kreis stehen noch 3,8 Millionen Euro zuzüglich Zinsen zu, insgesamt inzwischen über sechs Millionen Euro. Trotz mehrfacher Aufforderungen blieb Ameos die Zahlung schuldig – warum, ist unbekannt. Der Betreiber verweist auf ein laufendes Verfahren. Ameos betreibt in Sachsen-Anhalt mehrere Standorte, darunter in Aschersleben, Bernburg und Schönebeck.
Sorge um Patientenversorgung
In der Politik wächst die Furcht vor negativen Folgen für Patienten. Leistungseinschränkungen oder Personalschwund könnten die Versorgung verschlechtern. Bereits im November gab es ein Krisengespräch in der Magdeburger Staatskanzlei. Thema war ein Sicherstellungszuschlag für die defizitäre Geburtshilfe in Aschersleben, den das Gesundheitsministerium Ende Februar bewilligte. Dagegen klagen nun die Krankenkassen, die den Zuschlag finanzieren müssten. Die AOK Sachsen-Anhalt wollte sich nicht äußern.
Neuer Vermittlungsversuch
Die Landespolitik bemüht sich erneut um Vermittlung zwischen Landrat Markus Bauer (SPD) und Ameos. Das Unternehmen zeigt sich gesprächsbereit: „Es geht um ein hohes Gut, die Gesundheitsversorgung. Das sollte endlich auch der Landrat erkennen.“ Der Landkreis kontert, man habe stets die Sicherung der Versorgung betont. Zugleich sieht der Kreis nach Gerichtsentscheidungen keine Alternative zum Drängen auf Zahlung – eine Stundung sei kommunalrechtlich ausgeschlossen. Ameos habe zudem anwaltlich mitgeteilt, dass ausreichende Mittel zur Begleichung vorhanden seien.



