Nach einem mutmaßlichen Kindesmissbrauch im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel hat sich die Kündigung der ärztlichen Leitung durch das Land erledigt. Das Gesundheitsministerium akzeptierte einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht. Damit ist der Weg frei, dass der Chefarzt der Klinik für Forensische Psychiatrie und die Oberärztin für Psychiatrie und Psychotherapie unter den bisherigen Bedingungen weiterarbeiten können.
Hintergrund des Falls
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt gegen einen Mann, der im Maßregelvollzug ein Kind bei Besuchen in Begleitung der Mutter sexuell missbraucht haben soll. Der Beschuldigte ist der Staatsanwaltschaft zufolge ein vorbestrafter Sexualstraftäter. Das Mädchen ist inzwischen volljährig.
Gerichtliche Entscheidung
Das Gesundheitsministerium hatte dem ärztlichen Leiter der Klinik und seiner Stellvertreterin fristlos gekündigt, nachdem der Fall im November bekannt geworden war. Im April hatten die Ärzte und das Land einen Vergleich geschlossen. Damit waren die Kündigungen gegenstandslos. Die zuständige Kammer des Arbeitsgerichts kam damals zu der Auffassung, dass die Begründung des Landes für die fristlose Kündigung nicht ausreiche.
Der Chefarzt und die Leitende Oberärztin hatten die Vorwürfe zurückgewiesen. Sie sahen nach Angaben ihres Anwalts keine Versäumnisse, etwa bei der Genehmigung von Besuchen einer Minderjährigen in Begleitung der Mutter, und klagten gegen ihre Kündigung.
Ministerium prüft Besuchsregelungen
Die Hausleitung des Gesundheitsministeriums sei nach eingehender Prüfung zu dem Schluss gekommen, dass die vorgebrachten Gründe nicht ausreichend seien, um die Kündigungen aufrechtzuerhalten. Daher habe es nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, den Vergleich bis zum 4. Mai zu widerrufen.
Der Anwalt der zwei Ärzte teilte der Deutschen Presse-Agentur mit, beide würden ihre Arbeitsverhältnisse fortsetzen. Angesichts des mutmaßlichen sexuellen Missbrauchs überprüft das Gesundheitsministerium die gesetzlichen Regelungen zum Besuchsrecht und zur Besuchsordnung im Maßregelvollzug in Brandenburg an der Havel.



