Sachsen stellt Weichen für flächendeckende Krankenhausversorgung mit neuem Plan
Sachsens neuer Krankenhausplan sichert flächendeckende Versorgung

Sachsens neuer Krankenhausplan sichert flächendeckende medizinische Versorgung

Die sächsische Landesregierung hat mit der Verabschiedung eines neuen Krankenhausplans die Weichen für eine zukunftsfeste medizinische Versorgung im Freistaat gestellt. Das Kabinett in Dresden legte sich auf klare Ziele fest, wobei die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung oberste Priorität behält.

Qualität vor Quantität in der Krankenhauslandschaft

Sozial- und Gesundheitsministerin Petra Köpping (SPD) betonte, dass eine qualitativ hochwertige, zukunftsfeste und flächendeckende Versorgung das oberste Gebot bleibe. „Niedrige Geburtenraten, eine alternde Bevölkerung, der Fachkräftemangel und die Krankenhausreform machen Veränderungen in der sächsischen Krankenhauslandschaft notwendig“, erklärte die Ministerin. Sie fügte hinzu, dass nicht jedes Krankenhaus alle Fachgebiete abdecken müsse, aber dennoch die Patientenversorgung in allen Regionen sichergestellt werden müsse.

Köpping verdeutlichte: „Wenn jedes Krankenhaus alles machen will, heißt das, dass es zulasten der Qualität geht. Unser gemeinsames Ziel muss es sein, stabile, dauerhafte, tragfähige und zukunftsfeste Strukturen zu schaffen.“ Derzeit existieren in Sachsen 75 Krankenhausstandorte, die nun neu aufgestellt werden sollen.

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Bundesreform zwingt zu strukturellen Anpassungen

Die Krankenhausreform des Bundes erfordert grundlegende Änderungen in der Systematik. Statt der bisherigen Fachgebietsgliederung wird es künftig bundeseinheitliche Leistungsgruppen geben. Aus rund 20 Fachgebieten werden mehr als 60 Leistungsgruppen gebildet, was eine präzisere Zuordnung der Krankenhausleistungen ermöglicht.

Konkrete Einzelentscheidungen darüber, welche Krankenhäuser künftig welche Leistungen anbieten, sollen im Laufe dieses Jahres fallen. Der Medizinische Dienst prüft derzeit, ob die Häuser die Mindestvoraussetzungen für die jeweiligen Leistungsgruppen erfüllen. Diese Prüfungen sollen bis Ende Juli abgeschlossen sein, woraufhin die Entscheidungen vorbereitet und in Bescheide für die einzelnen Krankenhäuser münden.

Gespräche und Rechtsmittel für betroffene Krankenhäuser

Zu jedem Votum des Ministeriums sollen mit den betroffenen Krankenhäusern intensive Gespräche geführt werden. Die Einrichtungen haben zudem die Möglichkeit, gegen Entscheidungen rechtlich vorzugehen und Klage einzureichen. Dieser transparente Prozess soll sicherstellen, dass die Neustrukturierung fair und nachvollziehbar verläuft.

Wesentliche Prinzipien der bisherigen Krankenhausplanung bleiben jedoch erhalten. Das Ministerium teilte mit: „Es wird an dem abgestuften Netz gleichmäßig über den Freistaat verteilter und ergänzender Krankenhäuser festgehalten: Maximalversorger und Fachkrankenhäuser flankieren dabei flächendeckend vorhandene Regel- und Schwerpunktversorger.“ Einzelne Krankenhäuser werden als Leuchttürme für spezielle medizinische Bereiche fungieren.

Ziel: Erreichbarkeit und Behandlungsqualität in allen Regionen

Das übergeordnete Ziel ist laut Köpping, die Krankenhausstandorte so aufzustellen, dass sie in ihrer jeweiligen Region und darüber hinaus gut erreichbar sind und eine hohe Behandlungsqualität sicherstellen können. Der neue Krankenhausplan soll ab dem Jahr 2027 in Kraft treten und die sächsische Krankenhauslandschaft nachhaltig stärken.

Die Ministerin betonte, dass im Laufe der Jahre bereits zahlreiche Anpassungen vorgenommen wurden, um die bestmögliche Behandlung zu gewährleisten. „Wir sind aber noch nicht am Ende des Weges angelangt“, so Köpping. Der nun beschlossene Plan markiere einen wichtigen Schritt zur Sicherung der medizinischen Versorgung für alle Bürgerinnen und Bürger Sachsens.

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