Thüringer Klinikreform: Hunderte Anträge auf Leistungszuweisung in Prüfung
Thüringen prüft Hunderte Klinik-Anträge auf Leistungszuweisung

Thüringer Klinikreform: Hunderte Anträge auf Leistungszuweisung in Prüfung

Bei der Gestaltung der künftigen Krankenhausstrukturen in Thüringen muss das Land über eine Vielzahl von Leistungsangeboten entscheiden. Insgesamt liegen dem Gesundheitsministerium in Erfurt aktuell 887 Anträge zu sogenannten Leistungsgruppen vor. Diese Anträge bilden einen zentralen Aspekt der bundesweiten Klinikreform, die sicherstellen soll, dass Krankenhäuser nur jene medizinischen Leistungen erbringen, für die sie qualifiziert und ausreichend ausgerüstet sind.

Fokus auf Basisversorgung und spezialisierte Medizin

Besonders häufig beantragen die Thüringer Kliniken die Erlaubnis, Leistungen der inneren Medizin, allgemeinen Chirurgie und Intensivmedizin anzubieten. Diese Bereiche sind für die Basis- und Notfallversorgung der Bevölkerung von entscheidender Bedeutung. Darüber hinaus zeigen viele Häuser großes Interesse an der Geriatrie, also der Altersmedizin, sowie der Endoprothetik, die sich mit künstlichem Gelenkersatz beschäftigt.

Die Einführung von Leistungsgruppen mit einheitlichen Qualitätsvorgaben zu Fachpersonal und medizinischer Ausstattung ist ein wesentlicher Bestandteil der Reform. Diese Gruppen fassen medizinische Leistungen präziser als die bisherigen, grob benannten Fachabteilungen zusammen. Die Zuweisung erfolgt durch das Land, und nur damit können die Kliniken ihre Behandlungen bei den Krankenkassen abrechnen.

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Prüfverfahren und regionale Verteilung

Das Thüringer Gesundheitsministerium hat den Medizinischen Dienst der Krankenkassen mit der detaillierten Prüfung aller Anträge beauftragt. Dieser Dienst untersucht, ob die Kliniken die erforderlichen Qualitätskriterien für die beantragten Leistungsgruppen erfüllen. Der Prüfprozess soll bis Ende Juli dieses Jahres abgeschlossen sein. Anschließend entscheidet das Ministerium, welche Leistungen die einzelnen Häuser tatsächlich erbringen und abrechnen dürfen.

Dabei spielt auch eine ausgewogene regionale Verteilung der medizinischen Angebote eine wichtige Rolle, betont das Ministerium. Ziel ist es, eine flächendeckende und hochwertige Versorgung in ganz Thüringen zu gewährleisten. Ab Dezember sollen die Kliniken die entsprechenden Bescheide erhalten, die ihre künftigen Leistungsprofile festlegen.

Bundesweiter Reformkontext und Finanzierungsänderungen

Die Krankenhausreform wurde ursprünglich von der Ampel-Regierung auf den Weg gebracht und ist Anfang 2025 in Kraft getreten. Die aktuelle Bundesregierung aus Union und SPD hat sich zuletzt auf Nachbesserungen verständigt. Diese müssen noch vom Bundestag und Bundesrat beschlossen werden, was voraussichtlich bis Ende März geschehen soll.

Die Reform sieht eine schrittweise Umsetzung bis 2030 vor und beinhaltet unter anderem eine grundlegende Änderung der Klinikfinanzierung. Künftig sollen Krankenhäuser nicht mehr ausschließlich nach der Anzahl der abgeleisteten Behandlungsfälle vergütet werden. Stattdessen erhalten sie auch Geld für das reine Vorhalten bestimmter Leistungen, um die Versorgungssicherheit zu stärken und wirtschaftliche Anreize zu setzen.

Der laufende Prüfprozess in Thüringen unterstreicht die praktische Umsetzung dieser ambitionierten Reform auf Landesebene. Die Entscheidungen werden die Krankenhauslandschaft im Freistaat nachhaltig prägen und die medizinische Versorgung der Bevölkerung für die kommenden Jahre maßgeblich beeinflussen.

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