Ein 38-jähriger Mann aus Karlsruhe steht erneut vor Gericht, weil er die Sprengung des Kühlturms des stillgelegten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld verzögert hat. Der studierte Chemiker ist überzeugt, dass der Atomausstieg Deutschlands ein Fehler war, und sieht sich im Recht. Vor dem Landgericht Schweinfurt zeigte er sich am Dienstag unbelehrbar und stellte die Frage: „Inwiefern habe ich die Allgemeinheit geschädigt?“
Hintergrund der Aktion
Der Angeklagte hatte sich in der Nacht vor der geplanten Sprengung am 16. August 2024 entgegen einer Allgemeinverfügung des Landratsamts Schweinfurt in den Sperrbereich begeben. Gegen 17.30 Uhr kletterte er auf einen Strommast, um die Sprengung zu verhindern oder zumindest zu verzögern. Die Kühltürme fielen daraufhin knapp eineinhalb Stunden später als geplant, weil der Aktivist erst aus etwa acht Metern Höhe und dann aus der Gefahrenzone geholt werden musste.
Argumentation des Angeklagten
Der 38-Jährige argumentierte, eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung sei gegen den Atomausstieg, und berief sich auf eine nicht näher spezifizierte Umfrage. Daher solle die „Zerstörung“ bestehender Atomanlagen so schnell wie möglich beendet werden. Er sei erstmals straffällig geworden und lebe derzeit von Ersparnissen. Er verwies auf Proteste von Klimaaktivisten, die deutlich radikaler vorgingen und teils Wiederholungstäter seien.
Rechtliche Würdigung
Die Richterin hielt dem Angeklagten entgegen, dass man auch bei einer Mehrheitsmeinung nicht das Hausrecht brechen dürfe. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Mann im September 2024 wegen Hausfriedensbruchs zu 80 Tagessätzen je 50 Euro, insgesamt 4000 Euro, verurteilt. Der Angeklagte legte Rechtsmittel ein, sodass nun das Landgericht verhandelt.
Verfahrensstand
Anders als zunächst erwartet, erging am Dienstag noch kein Urteil, da Zeugen fehlten. Das Gericht setzte einen Fortsetzungstermin auf den 11. Mai an. Neben dem Strafverfahren ist auch ein Zivilverfahren gegen den Mann anhängig. Der Kraftwerksbetreiber Preussenelektra fordert rund 7000 Euro Schadensersatz sowie eine Unterlassungserklärung. Der Streitwert wurde auf 12.000 Euro festgelegt. Ein Termin für das Zivilverfahren steht noch nicht fest.



