Parkinson durch Pestizide: Diese Berufsgruppen sind gefährdet
Im Landkreis Uckermark sind bestimmte Berufsgruppen einem erhöhten Risiko ausgesetzt, an Parkinson zu erkranken. Die IG Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) Oderland weist darauf hin, dass das Parkinson-Syndrom durch chemische Pflanzenschutzmittel mittlerweile als Berufskrankheit anerkannt ist. Betroffene können Unterstützung von der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten.
Hohes Risiko für Landwirte, Gärtner und Floristen
Astrid Gehrke von der IG BAU Oderland erklärte, dass vor allem Beschäftigte in der Landwirtschaft, im Gartenbau, in der Forstwirtschaft und in der Floristik gefährdet sind. Aber auch auf dem Bau lauern Gefahren: Bei Sanierungsarbeiten, insbesondere im Sanitärbereich, kommen häufig Baustoffe mit Anti-Schimmelmitteln zum Einsatz, die Pestizide enthalten. Vielen sei nicht bewusst, wo überall Pestizide vorkommen.
Nachweis von mindestens 100 Tagen erforderlich
Um eine Anerkennung als Berufskrankheit zu erhalten, müssen Betroffene nachweisen, dass sie in ihrem Berufsleben mindestens 100 Tage mit chemischen Pflanzenschutzmitteln gearbeitet haben. Dazu zählen Fungizide, Insektizide oder Herbizide. Die IG BAU betont, dass die Hilfe der Berufsgenossenschaft von medizinischer Versorgung bis zu Geldleistungen reicht.
Appell an Ärzte und Krankenkassen
Die Gewerkschaft appelliert an niedergelassene Ärzte im Landkreis Uckermark, Parkinson-Patienten gezielt anzusprechen und abzuklären, ob eine Berufskrankheit vorliegt. Auch die gesetzlichen Krankenversicherungen werden aufgefordert, Patienten zu informieren. Astrid Gehrke kündigt an, dass sich die IG BAU dafür einsetzen wird, dass mehr Betroffene die Anerkennung erhalten, insbesondere solche, die Pestiziden ausgesetzt waren, ohne sie selbst gespritzt zu haben.
Hotline und weitere Informationen
Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat eine spezielle Parkinson-Hotline eingerichtet: 0561 785 - 10350. Weitere Informationen gibt es auf der Webseite der SVLFG. Die IG BAU rät gefährdeten Beschäftigten, sich bei Fragen an ihre Berufsgenossenschaft zu wenden.



