Farbkrieg im Baumarkt: Obi kämpft vor BGH um sein knalliges Orange
Obi kämpft vor BGH um Markenschutz für Orange

Obi gegen Hornbach: Streit um die Hausfarbe

Die Baumarktkette Obi hat 2010 eine abstrakte Farbmarke für den Farbton Hellrotorange angemeldet und später beim Deutschen Patent- und Markenamt eintragen lassen. Doch dieser Farbton ist in der Branche weit verbreitet. Der Wettbewerber Hornbach beantragte daraufhin die Löschung der Marke, da ihm die nötige Unterscheidungskraft fehle. Das Patent- und Markenamt gab Hornbach recht, und das Bundespatentgericht wies Obis Beschwerde zurück. Nun verhandelt der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe über den Fall.

Die Bedeutung von Farben im Marketing

Farbe spielt im Marketing eine zentrale Rolle, wie Professor Sebastian Hackelsperger von der Hochschule Pforzheim erklärt. Farben werden schneller wahrgenommen als Logos oder Namen und sind auch unscharf oder auf Distanz erkennbar. Sie helfen Verbrauchern, Produkte schnell wiederzufinden. Zudem sind Farben emotional aufgeladen: Blau steht für Vertrauen, Orange für Aktivität. Im Baubereich ist Orange allgegenwärtig, von Baufahrzeugen bis zu Warnwesten. Obi bewegt sich also in einer Farbwelt, die bereits stark mit Orange assoziiert wird.

Die rechtlichen Hürden für Farbmarken

Um eine Farbe als Marke schützen zu können, muss sie unterscheidungskräftig sein. Das Bundespatentgericht stellte fest, dass zum Zeitpunkt der Anmeldung sechs der sieben umsatzstärksten Baumarktketten Orange oder Rot verwendeten. Zudem ergab eine von Obi eingereichte Studie einen Zuordnungsgrad von knapp 50 Prozent, während ein Gutachten von Hornbach nur auf 30 Prozent kam. Das Gericht sah die erforderliche Verkehrsdurchsetzung nicht als gegeben an. Ähnliche Fälle gab es bereits bei Sparkassen-Rot oder dem Lindt-Goldhasen.

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Wie man eine Farbe erfolgreich besetzt

Professor Hackelsperger betont, dass es schwierig sei, eine Farbe exklusiv zu besetzen. Paradebeispiele sind Milka-Lila oder Telekom-Magenta. Die Telekom habe eine auffällige Farbe gewählt und über Jahre konsistent in allen Bereichen eingesetzt. Wer seine Farbwahl häufig ändere, riskiere Umsatzeinbußen. Viele Marken machten den Fehler, auf Trends aufzuspringen. Stattdessen brauche man Ausdauer und Penetranz. Zudem seien Kontraste wichtig, um auch Menschen mit Sehschwächen zu erreichen.

Der konkrete Farbton: Hellrotorange RAL 2008

Im Streit geht es nicht um irgendein Orange, sondern um den genauen Farbton RAL 2008, Hellrotorange. Dieser wurde 1971 in das RAL-Classic-System aufgenommen, das heute 216 Farbtöne umfasst. Insgesamt gibt es bei RAL über 2500 Farbtöne, darunter viele, die Laien ebenfalls als Orange bezeichnen würden, wie Melonenorange oder Karottenorange. Die genaue Definition ist entscheidend für den Markenschutz.

Der BGH muss nun entscheiden, ob Obi die Farbe exklusiv nutzen darf. Das Urteil wird mit Spannung erwartet, da es wegweisend für den Schutz von Farbmarken in Deutschland sein könnte.

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