Der FC Bayern München wird die Kaufoption für Stürmer Nicolas Jackson voraussichtlich nicht ziehen. Das bestätigte Sportvorstand Max Eberl im ZDF-Sportstudio. Nun hat sich der Berater des senegalesischen Nationalspielers zu Wort gemeldet.
Statement von Berater Diomansy Kamara
Diomansy Kamara, der Jackson berät, veröffentlichte am Sonntagnachmittag ein Statement auf Instagram. Darin lobte er die Leistungen seines Klienten: „Nicolas Jackson spielt eine hervorragende Saison: 28 Spiele, 10 Tore. Afrikameister, Deutscher Meister und zudem für das Pokalfinale qualifiziert.“
Kamara betonte, dass der FC Bayern die Kaufoption nicht ziehen wolle. Jackson konzentriere sich jedoch voll auf das anstehende Champions-League-Halbfinale gegen Paris Saint-Germain. „Ein sehr wichtiger Moment für ihn und für den Verein“, schrieb der Berater.
Zukunft offen
Auf die Frage nach Jacksons Zukunft nach dem Sommer antwortete Kamara: „Wer kann sie schon vorhersagen? Vertraue dem Prozess, alles ist möglich.“ Er unterstrich, dass der FC Bayern ein sehr großer Verein sei und man bis zum Saisonende so viele Titel wie möglich gewinnen wolle.
Eberls Aussage zur Kaufoption
Bayern-Sportvorstand Max Eberl hatte am Sonntagabend im ZDF-Sportstudio Klartext gesprochen: „Wir haben Spieler wie Nicolas Jackson, wo wir die Option nicht ziehen müssen, weil er die Spiele nicht erreicht. Und wo es darauf hinausläuft, dass wir die Option nicht ziehen werden.“
Leihe von Chelsea
Jackson war im vergangenen Sommer leihweise vom FC Chelsea zu den Bayern gewechselt. Der Leihvertrag, der sowohl eine Kaufpflicht als auch eine Kaufoption enthält, endet am 30. Juni. Die Kaufpflicht in Höhe von 65 Millionen Euro wäre nur bei 40 Pflichtspieleinsätzen über 45 Minuten fällig geworden – eine Marke, die von Anfang an als utopisch galt, wie Uli Hoeneß im September 2025 im SPORT1-Doppelpass enthüllte.
Jackson kommt für die Münchner auf 29 Pflichtspiele, in denen er zehn Tore erzielte und vier Vorlagen gab. Trotz der guten Quote reichten die Einsätze nicht für die automatische Kaufverpflichtung.



