Schlappe für Weimer: Gericht verbietet Extremisten-Vorwurf
Schlappe für Weimer vor Gericht

Kulturstaatsminister Wolfram Weimer hat eine juristische Niederlage erlitten. Das Berliner Verwaltungsgericht untersagte ihm, die Betreiberinnen des linken Buchladens „Zur schwankenden Weltkugel“ als „politische Extremisten“ zu bezeichnen. Der Eilbeschluss ist ein Rückschlag für Weimer zum Abschluss seines ersten Amtsjahres, das von zahlreichen Kontroversen geprägt war.

Hintergrund: Streit um Buchhandlungspreis

Auslöser des Rechtsstreits war der Deutsche Buchhandlungspreis. Weimer hatte drei Buchhandlungen von der Auszeichnung ausgeschlossen, darunter die „Schwankende Weltkugel“. Zur Begründung verwies er auf „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“. In einem Interview der „Zeit“ sagte Weimer: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“

Die Betreiberinnen des Ladens klagten daraufhin mit Verweis auf ihre Persönlichkeitsrechte. Ihr Anwalt Jasper Prigge erklärte: „Die Bezeichnung als Extremisten ist stigmatisierend.“ Das Gericht gab ihnen Recht.

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Gericht: Keine Tatsachengrundlage

In dem Beschluss vom Donnerstag heißt es, die Äußerung Weimers sei dahingehend zu verstehen, dass die Antragstellerinnen politische Extremisten seien. „Für diese Bewertung existiert keine belastbare Tatsachengrundlage“, urteilten die Richter. Das Gericht kritisierte zudem, dass Weimer keine Auskunft über das sogenannte Haber-Verfahren beim Bundesamt für Verfassungsschutz gegeben habe. Auch sei unklar, welchen Maßstab das Amt für die Mitteilung von „verfassungsschutzrelevanten Erkenntnissen“ anlege.

Die Feststellung solcher Erkenntnisse trage jedenfalls nicht „die zuspitzende Bewertung als politische Extremisten“. An Weimers Adresse hieß es: „Vor der Bezeichnung der Antragstellerinnen als politische Extremisten hätte es ihm oblegen, die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Tatsachenermittlung im Rahmen der rechtlichen Grenzen auszuschöpfen.“

Weimer prüft Beschluss

Weimer hatte zuvor eine Unterlassungserklärung abgelehnt und argumentiert, seine Aussage habe sich nicht auf konkrete Personen bezogen. Die Richter folgten dieser Sichtweise nicht. Bei einem Termin in Potsdam äußerte Weimer sich nicht inhaltlich und sagte lediglich: „Heute geht es um die Kunst.“ Eine Sprecherin seiner Behörde (BKM) erklärte, der Beschluss werde geprüft. Sie betonte: „BKM legt Wert auf die Feststellung, dass BKM die drei nicht ausgezeichneten Buchhandlungen nie namentlich genannt hat. Unabhängig vom konkreten Fall gilt auch in Zukunft: Es darf generell keine Förder- oder Preisgelder geben für Institutionen, die nicht auf dem Boden des Grundgesetzes stehen.“

Ob Weimer Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg einlegt, blieb offen. Die Opposition riet ihm davon ab. Der Grüne Sven Lehmann, Vorsitzender des Kulturausschusses im Bundestag, erklärte: „Wenn Kulturstaatsminister Wolfram Weimer schlau ist, akzeptiert er diese Entscheidung und verzichtet von nun an darauf, den Verfassungsschutz gegen Buchhandlungen einzusetzen.“ Der Linke David Schliesing meinte: „Das Urteil bietet dem Kulturstaatsminister die Gelegenheit zur Einsicht und Umkehr.“

Ein erstes Jahr voller Kontroversen

Der Gerichtsverlust ist nicht der einzige Konflikt in Weimers erster Amtszeit. „Noch nie hat ein Kulturstaatsminister in so kurzer Zeit das Verhältnis zur Kulturbranche so nachhaltig zerstört“, kritisierte Lehmann. Der frühere Journalist und Verleger war seit seinem Amtsantritt am 6. Mai 2025 mehrfach angeeckt. Kritik gab es unter anderem an seinen Äußerungen zur linken „Cancel Culture“ und zum Gendern. Im Herbst geriet er wegen der Geschäftsmodelle der von ihm mitgegründeten Weimer Media Group in die Defensive. Bei der Berlinale ließ er Berichte über eine angebliche Abberufung der Leiterin Tricia Tuttle unwidersprochen – Tuttle blieb jedoch im Amt. Auf der Leipziger Buchmesse erntete er Buhrufe, nachdem er den Erweiterungsbau der Deutschen Nationalbibliothek auf Eis gelegt hatte. Auch beim Gedenken an die Befreiung des KZ Buchenwald gab es Proteste gegen ihn.

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Weitere Klagen anhängig

Die Auseinandersetzung um die „Schwankende Weltkugel“ und die anderen beiden Buchhandlungen ist noch nicht beendet. Sie klagen weiterhin auf Einblick in das Vergabeverfahren. Die Anwälte der Buchläden sehen sich durch den Eilbeschluss bestätigt: „Dies zeigt nochmal, dass das Haber-Verfahren, welches derzeit Gegenstand weiterer Klagen bei den Verwaltungsgerichten Berlin und Köln ist, rechtlich nicht haltbar ist.“ Wann die Gerichte in dieser Sache entscheiden, ist offen.