Die Verwertungsgesellschaft Gema hat eine grundlegende Reform ihrer Kulturförderung beschlossen. Künftig wird nicht mehr zwischen sogenannter Ernster Musik (E-Musik) und Unterhaltungsmusik (U-Musik) unterschieden. Die Mitgliederversammlung in Berlin stimmte dem Antrag mit einer Zweidrittelmehrheit zu, wie die Gema mitteilte.
Neue Förderstruktur ab 2030
Die Kategorien „Ernste Musik“ und „Unterhaltungsmusik“ werden abgeschafft. Stattdessen wird Musik künftig genreneutral bewertet. Der Übergang zu der neuen Förderung soll schrittweise bis 2030 erfolgen. Bislang war etwa ein Drittel der Fördermittel für E-Musik reserviert, obwohl dieser Bereich nur drei Prozent zum Fördertopf beiträgt. Nun werden die jährlich rund 50 Millionen Euro umverteilt.
Weniger Mittel für E-Musik
Für zeitgenössische Kunstmusik (Contemporary Classic, CCL) stehen künftig nur noch etwa 7 Millionen Euro zur Verfügung, statt wie bisher rund 15 Millionen Euro. Eine Gema-Sprecherin betonte jedoch, dass dies keine Absage an die Kultur sei: „Die Fördermittel für E-Musik werden weniger, sind aber immer noch substanziell und exklusiv für diesen Bereich reserviert. Das hat kein anderes Genre in dieser Dimension.“
Mehr Breite und Vielfalt
Ziel der Reform sei es, mehr in der Breite und Vielfalt zu fördern, so die Sprecherin. Auch Unterhaltungsmusik sei ein künstlerisch anspruchsvolles Feld, das neben Pop und Schlager auch Hip-Hop, Jazz und experimentelle Ausdrucksformen umfasse. Besonders der Nachwuchs habe im bisherigen Modell oft keine Förderung erhalten. „Nun sind Fördermittel explizit für den Nachwuchs reserviert“, erklärte die Sprecherin.
Gemischte Reaktionen
Unter Musikschaffenden stieß die Entscheidung auf Zustimmung, aber auch auf Kritik. Die Liedermacherin Sarah Hakenberg, die an der Versammlung teilnahm, schrieb auf Instagram: „Ein historischer Moment! Ab dem heutigen Tag gibt es in Deutschland nur noch zarte, spannende, verrückte, schwermütige, heitere, wütende, sanfte und geheimnisvolle Musik – aber keine E- und U-Musik mehr!“



