Berliner Buchladen will Zitat von Kulturstaatsminister Weimer gerichtlich verbieten lassen
Im anhaltenden Streit um den Deutschen Buchhandlungspreis hat der Berliner Buchladen „Zur schwankenden Weltkugel“ nun rechtliche Schritte gegen Kulturstaatsminister Wolfram Weimer eingeleitet. Die Betreiberinnen des Ladens haben einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin gestellt, um eine bestimmte Äußerung des Ministers gerichtlich untersagen zu lassen. Dies teilte ihr Anwalt Jasper Prigge in einer offiziellen Stellungnahme mit.
Konkreter Anlass für den Rechtsstreit
Der Konflikt entzündete sich an einem Interview, das Weimer der Wochenzeitung „Die Zeit“ gab. Darin erklärte der Kulturstaatsminister, warum er den Berliner Buchladen sowie zwei weitere Buchhandlungen von der Liste für den Deutschen Buchhandlungspreis streichen ließ. Auf die Frage des Interviewers, warum er in die Vergabe des Preises eingegriffen habe, antwortete Weimer wörtlich: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“
Diese Aussage sehen die Betreiberinnen des Buchladens als diskreditierend an. Sie forderten daraufhin eine Unterlassungserklärung von Weimer, die dieser jedoch verweigerte. Eine Sprecherin des Kulturstaatsministers begründete die Ablehnung damit, dass die Äußerung keinen konkreten Personenbezug enthalte und es Mitgliedern der Bundesregierung möglich sein müsse, solche allgemeinen Sätze zu tätigen.
Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin
Da die geforderte Unterlassungserklärung ausblieb, reichten die Buchhändlerinnen nun einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein. „Dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien soll verboten werden, den Buchladen und seine Betreiberinnen öffentlich als politische Extremistinnen zu bezeichnen“, erläuterte Anwalt Prigge das Ziel des Antrags. Das Gericht hat den Eingang des Antrags unter dem Aktenzeichen VG 6 L 229/26 bereits bestätigt.
Ein Gerichtssprecher teilte mit, dass derzeit noch unklar sei, wann eine Entscheidung in dieser Angelegenheit getroffen werden könnte. Der Fall wirft grundsätzliche Fragen auf über die Grenzen politischer Äußerungen von Regierungsmitgliedern und den Schutz von Privatpersonen vor pauschalen Zuschreibungen.
Hintergrund der Auseinandersetzung
Weimer hatte die drei Buchhandlungen von der Preisliste streichen lassen, nachdem ihm sogenannte „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ über die Betreiber vorlagen. Der Deutsche Buchhandlungspreis wird mit staatlichen Mitteln finanziert und zeichnet unabhängige Buchhandlungen aus. Die betroffenen Buchhändlerinnen bestreiten die Vorwürfe und sehen sich durch Weimers öffentliche Äußerungen in ihrer beruflichen Existenz bedroht.
Der Rechtsstreit könnte somit zu einer grundlegenden Klärung führen, inwieweit staatliche Preisvergaben an politische Kriterien geknüpft werden dürfen und welche Formulierungen in diesem Kontext zulässig sind. Die Buchbranche verfolgt die Entwicklung mit großer Aufmerksamkeit, da sie Auswirkungen auf die künftige Vergabepraxis haben könnte.



