Schweriner Konservatorium plant differenzierte Gebührenerhöhung
Ab dem 1. September müssen Schülerinnen und Schüler des Schweriner Konservatoriums mit höheren Unterrichtsgebühren rechnen. Die Verwaltung der Landeshauptstadt hat eine differenzierte Anhebung vorgeschlagen, die je nach Herkunft und Alter der Lernenden zwischen vier und sechzehn Prozent liegen wird. Diese Entscheidung fällt vor dem Hintergrund gestiegener Betriebskosten und rechtlicher Neuerungen im Musikschulbereich.
Differenzierte Regelung entlastet Familien
Die vorgeschlagene Gebührenanpassung sieht vor, dass Kinder und Jugendliche mit Wohnsitz in Schwerin lediglich eine durchschnittliche Erhöhung von vier Prozent verkraften müssen. Erwachsene aus der Landeshauptstadt sowie alle auswärtigen Schülerinnen und Schüler hingegen sollen mit einer durchschnittlichen Steigerung von sechzehn Prozent rechnen. Diese differenzierte Regelung soll gezielt Familien entlasten, die bereits durch allgemeine Lebenshaltungskosten belastet sind.
Laut Dirk Kretzschmar, dem Leiter des Kulturbüros, fallen etwa tausend der insgesamt 1.400 Konservatoriumsschüler unter die vorteilhafte Vier-Prozent-Regelung. Konkret bedeutet dies, dass beispielsweise die musikalische Früherziehung in der Gruppe für Schweriner Kinder künftig 312 Euro statt bisher 300 Euro im Jahr kosten wird.
Herrenberg-Urteil treibt Kosten in die Höhe
Hauptgrund für die notwendige Gebührenanpassung sind gestiegene Betriebskosten, die sich seit der letzten Kalkulation im Jahr 2023 um insgesamt sechzehn Prozent erhöht haben. Eine wesentliche Rolle spielt dabei das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts, das festlegt, dass Lehrer an Musikschulen fest angestellt und sozialversicherungspflichtig beschäftigt werden müssen.
Finanz- und Kulturdezernent Silvio Horn von den Unabhängigen Bürgern erläutert: "Würden wir den bisherigen Kostendeckungsgrad beibehalten, müssten wir eine allgemeine Gebührensteigerung von sechzehn Prozent für alle verlangen." Um Familien zu entlasten, schlägt die Verwaltung daher die differenzierte Lösung vor, die den Kostendeckungsgrad entsprechend anpasst.
Beispiele für die neuen Gebühren
Für Erwachsenenkurse nennt Kretzschmar konkrete Beispiele:
- Schweriner Mitglieder der "Schelfoniker" zahlen künftig 420 statt bisher 384 Euro
- Auswärtige Mitglieder des Orchesters müssen 444 statt 408 Euro aufbringen
Die unterschiedliche Behandlung von Stadt- und Umlandbewohnern ist rechtlich anerkannt, da die umliegenden Landkreise über eigene Musikschulen verfügen und die finanziellen Mittel Schwerins begrenzt sind. Verschiedene Ermäßigungsmöglichkeiten sollen jedoch erhalten bleiben, wie Kretzschmar betont: "Interessierte sollten sich einfach beraten lassen."
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Das Schweriner Konservatorium verursacht jährliche Gesamtkosten in Höhe von 2,5 Millionen Euro. Sollte die Stadtvertretung der Verwaltungsvorlage zustimmen, wird die Musikschule künftig etwa 800.000 Euro an Erträgen erwirtschaften. Zusätzlich erhält die Stadt jährlich rund 250.000 Euro vom Land Mecklenburg-Vorpommern für den Betrieb des Konservatoriums.
Die Qualität der Ausbildung bleibt trotz der Gebührenanpassung exzellent, wie aktuelle Erfolge zeigen: Schülerinnen wie Frieda Hinz (Violine) und Theresa Roettig (Violoncello) erhielten in diesem Jahr beim Regionalwettbewerb "Jugend musiziert" die Höchstpunktzahl. Die Entscheidung über die Gebührenerhöhung liegt nun bei der Schweriner Stadtvertretung.



